Essen: Tod bei Tempo 300 - Raserei auf A52 vor Gericht

Vor Gericht in Essen ging es am Montag um den tödlichen Raserunfall auf der A52 in Kettwig. Vor anderthalb Jahren hat dort ein junger Mann bei Tempo 300 die Kontrolle über sein Auto verloren, seine 18-jährige Beifahrerin wurde getötet. Es geht um fahrlässige Tötung - am Nachmittag ist das Urteil gefallen.

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Update: Urteil für Raser aus Essen gefallen

Am frühen Montagnachmittag ist das Urteil in Essen gefallen. Der Angeklagte entgeht der drohenden Gefängnisstrafe und bekommt 14 Monate auf Bewährung. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 € bezahlen, 500 Arbeitsstunden ableisten und der Führerschein ist auch erstmal weg. Die Verteidigung hatte zuvor gefordert, dass eine Geldstrafe ausreiche.

Die Richterin sprach von einem hohen Maß an Selbstüberschätzung, geistiger Unreife und Rücksichtslosigkeit. Ein technischer Defekt am Sportwagen wurde ausgeschlossen. Der junge Mann soll sich im Gerichtssaal bei den Eltern des verstorbenen Mädchens entschuldigt haben. Außerdem habe sein Verteidiger eine Erklärung des Mannes vorgelesen, in der er einige Anklagepunkte einräumt, aber nicht alle. Die Mutter des Mädchens hat die Entschuldigung des Mannes nicht angenommen und halte dies für eine Taktik vor Gericht.

Mädchen stirbt bei Raserunfall auf der A52 bei Essen

Es ist der 20. März 2019: Ein 23-Jähriger aus Bredeney leiht sich laut Anklage ein knallgrünes McLaren 570 S Coupe, Spitzengeschwindigkeit 328 km/h. Mit seiner 18-jährigen Freundin Gina rast er über die A52 in Richtung Düsseldorf. Gutachter sagen, dass er zwischen 286 und 314 km/h gefahren ist. Wohl an einer Bodenwelle in Kettwig verliert er die Kontrolle über den Sportwagen. Das Auto gerät ins Schleudern und prallt gegen einen Baum neben der Autobahn. Die 18-Jährige wird aus dem Auto geschleudert und ist sofort tot. Der Fahrer und überlebt fast unverletzt.

Prozess wegen Raserei in Essen

Im Prozess am Amtsgericht in Rüttenscheid ging es am Montag vor allem darum, warum der Angeklagte die Kontrolle verloren hat. Die Staatsanwaltschaft sagt, dass er nicht gut genug fahren konnte, um bei diesem Tempo einen Stoß auszugleichen. Sie wirft ihm deshalb fahrlässige Tötung vor. Die Verteidigung spricht von einem technischen Defekt. Vor Gericht haben das zwei Gutachter beurteilt. Außerdem sind auch die Eltern des toten Mädchens im Gerichtssaal. Sie treten als Nebenkläger auf.

Raser in Essen entkommt Gefängnisstrafe

Bis zu fünf Jahren Gefängnis hätte das Urteil lauten können. Das Medieninteresse an dem Prozess ist riesig, sagt das Amtsgericht. Es hatte extra einen größeren Gerichtssaal organisiert. Trotzdem konnten wegen Corona nur sehr wenige Journalisten und Zuschauer am Prozess teilnehmen.

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