Essen: Ohrläppchen abgeschnitten - Gefängnisstrafe
Veröffentlicht: Dienstag, 22.02.2022 14:50
In Essen ist das Urteil im Prozess um ein abgetrenntes Ohrläppchen gefallen. Der Angeklagte muss ins Gefängnis. Außerdem muss er eine Geldstrafe zahlen. Warum sie eher gering ausfällt, lest Ihr hier.
![](http://www.radioessen.de/externalimages/?source=jpg118/fotolia_62422372_s_copyright.jpg&crop=0x37x849x531&resize=849x531&dt=202302211043180)
Brutaler Streit in Essen kostet Ohrläppchen
Ende Juli kommt es im Ostviertel in Essen zu einem heftigen Streit. Ein 23-jähriger Mann greift einen anderen brutal an. Er droht erst damit ihn zu töten und zieht ihm die Beine weg. Während der Mann auf dem Rücken liegt, zieht der 23-Jährige ein kleines Klappmesser und sticht in Richtung des Kopfes seines Opfers. Das kann den Kopf gerade noch wegdrehen und hat Glück im Unglück: Das Messer trennt ihm "nur" sein rechtes Ohrläppchen ab. Passanten können den 23-Jährigen daraufhin von seinem Opfer wegziehen. Das Ohrläppchen kann später wieder angenäht werden.
Essen: Angeklagter muss jahrelang ins Gefängnis
Das Landgericht in Essen hat in dem Fall nun das Urteil gesprochen. Der 23-Jährige muss wegen gefährlicher Körperverletzung für vier Jahre ins Gefängnis. Dazu kommt - wegen des dreimaligen Besitzes einer kleinen Menge Marihuana - eine Geldstrafe. Sie beträgt 50 Tagessätze zu je 7 Euro. Die Tagessätze werden auf Grundlage des monatlichen Einkommens berechnet. In diesem Fall geht die Berechnung von gerade einmal 210 Euro im Monat aus.