Essen: Ohrläppchen abgeschnitten - Gefängnisstrafe

In Essen ist das Urteil im Prozess um ein abgetrenntes Ohrläppchen gefallen. Der Angeklagte muss ins Gefängnis. Außerdem muss er eine Geldstrafe zahlen. Warum sie eher gering ausfällt, lest Ihr hier.

© JacobST / Fotolia

Brutaler Streit in Essen kostet Ohrläppchen

Ende Juli kommt es im Ostviertel in Essen zu einem heftigen Streit. Ein 23-jähriger Mann greift einen anderen brutal an. Er droht erst damit ihn zu töten und zieht ihm die Beine weg. Während der Mann auf dem Rücken liegt, zieht der 23-Jährige ein kleines Klappmesser und sticht in Richtung des Kopfes seines Opfers. Das kann den Kopf gerade noch wegdrehen und hat Glück im Unglück: Das Messer trennt ihm "nur" sein rechtes Ohrläppchen ab. Passanten können den 23-Jährigen daraufhin von seinem Opfer wegziehen. Das Ohrläppchen kann später wieder angenäht werden.

Essen: Angeklagter muss jahrelang ins Gefängnis

Das Landgericht in Essen hat in dem Fall nun das Urteil gesprochen. Der 23-Jährige muss wegen gefährlicher Körperverletzung für vier Jahre ins Gefängnis. Dazu kommt - wegen des dreimaligen Besitzes einer kleinen Menge Marihuana - eine Geldstrafe. Sie beträgt 50 Tagessätze zu je 7 Euro. Die Tagessätze werden auf Grundlage des monatlichen Einkommens berechnet. In diesem Fall geht die Berechnung von gerade einmal 210 Euro im Monat aus.

Weitere Nachrichten aus Essen

Weitere Meldungen

skyline