Corona-Notbetreuung in Schule und Kita in Essen: Alles Wichtige für Eltern

In Essen gibt es ab Mittwoch für viele Schüler nur noch eine Notbetreuung in der Schule und für jüngere Kinder gilt ein Betreuungsverbot in Kitas. Doch wer darf sein Kind in die Schule oder in die Kita schicken? Hier finden Eltern Antworten.

Kinder in der KiTa beim Malen

Schulen und Kitas in Essen mit Notbetreuung

Ab Mittwoch sind die Schulen und Kitas in Essen dicht - nur noch ein Notprogramm gibt es dort. Ausschließlich die Schüler:innen der Abschlussklassen sowie der Förderschulen haben weiterhin Präsenzunterricht. Alle anderen Kinder gehen ab Mittwoch in den Distanzunterricht. Es gibt aber eine Notbetreuung an den Schulen für Kinder der Klassen 1 bis 6.

Essen: Betreuungsverbot in Kitas

Für die Kitas in Essen gibt es ein Betreuungsverbot, das ebenfalls ab Mittwoch gilt. Gleichzeitig gibt es aber eine Notbetreuung, wie die Stadt Essen erklärt. Demnach können Eltern selber entscheiden, inwiefern sie diese zu nutzen: "Eltern sollen die Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann", so die Stadt Essen. Die Notbetreuung gilt für Kinder...

  • ...im letzten Jahr vor der Einschulung.
  • ...deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.
  • ...Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
  • ...für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist.
  • ...deren Situation in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt als besonderer Härtefall gilt.
  • ...aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kindertagesbetreuungsangeboten aktiv angesprochen und eingeladen.

"Für die Nutzung der Betreuung muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist", erklärt die Stadt Essen.

Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag danach wieder zum Wechselunterricht zurück. Dies ist demnach frühestens am 10. Mai möglich. Allerdings müsste dafür der Inzidenzwert in der kommenden Woche für Essen durchgehend unter 165 liegen - danach sieht es derzeit nicht aus.

Damit Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen können, wurden die Kinderkrankengeldtage erneut aufgestockt, sagt die Stadt. Gesetzlich versicherte Eltern können pro Kind und Elternteil 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 65 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage, maximal bei mehreren Kindern auf 130 Tage, heißt es.

Mehr Themen aus Essen:


Weitere Meldungen

skyline