Essen: Besuchsregeln in Kliniken - PCR-Test steht in keinem Verhältnis?

Die Besuchsregeln an einigen Kliniken in Essen sind eindeutig: Die ersten sechs Tage darf bei Neuaufnahmen nicht besucht werden, danach nur mit aktuell gültigem negativen PCR-Test. Die Reaktionen darauf sind verhalten bis empört und gesetzlich gebe es dazu wohl auch keine Grundlage, heißt es.

© Fabian Strauch/FUNKE Foto Services

Reaktionen auf Besuchsregeln in Kliniken in Essen

Bei Radio Essen haben uns einige empörte Reaktionen auf die neuen Corona-Regeln in einigen Essener Kliniken erreicht. Unter anderem die Uniklinik in Holsterhausen hat ein Besuchsverbot verhängt und darauffolgende Besuche, die nur mit einem aktuell negativen PCR-Test erfolgen dürfen. Damit wollen die Kliniken Patienten und Personal schützen, heißt es. Radio Essen-Hörerin Andrea aus Rüttenscheid findet das absolut ungerecht. Sie kann sich die 50 bis 90 Euro für einen PCR-Test leisten. Die junge Lehrerin kennt aber auch Familien, die das nicht ständig können. Außerdem fühle sie sich unwohl mit dem Gedanken, zu Großveranstaltungen zu gehen und als Geimpfte nur einen Schnelltest vorweisen zu müssen, aber Angehörige von Kranken müssen zahlen (den PCR-Test), um diese zu besuchen.

Der Direktor der Uniklinik, Professor Jochen Werner, hätte auf PCR-Tests verzichtet, wäre da nicht die neue Coronavariante Omikron. Solange noch nicht klar sei, dass die Schnelltests die Variante erkennen können, hält Werner die PCR-Tests für notwendig, sagte er gegenüber Radio Essen. Außerdem macht sich die Klinik Sorgen, dass durch eine "einfachere" Besuchsfluktuation andere kranke Menschen, wie zum Beispiel Transplantierte oder Leukämie-Patienten, dann auch noch Corona bekommen und deshalb im schlimmsten Fall sterben.

PCR-Test in Kliniken in Essen nicht gesetzlich vorgeschrieben

Das NRW-Gesundheitsministerium hat zu den aufgestellten Regeln der Uniklinik Stellung genommen. Laut der WAZ sagt eine Sprecherin, dass die PCR-Tests keine gesetzliche Grundlage haben. Das Infektionsschutzgesetz sehe lediglich Schnelltests vor. Es wird aus der Stellungnahme zitiert: „Voraussetzung ist hiernach, dass der Besucher keine Symptome einer Covid-19-­Erkrankung zeigt und einen Testnachweis bei sich führt. Die dem Testnachweis zu Grunde liegende Testung darf nicht älter als 24 Stunden sein. [...] Ein PCR-Test ist nicht erforderlich.“ Dazu beruft sich das Ministerium auf die gültige Allgemeinverfügung für NRW, in der auch geregelt stehe, dass Besuchsvebote zu vermeiden seien, damit es nicht zu einer sozialen Isolierung von Patienten komme. In einzelnen Fällen, wenn es in einer Klinik eine besondere Lage gibt, können entsprechende Regeln mit PCR-Test und Besuchsverbot geprüft und genehmigt werden. Ob aber die Argumente der Uniklinik darunter fallen, ist noch nicht geprüft.

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