Corona-Maßnahmen Essen: Verschärfung der Regeln - Private Feiern, Sperrstunde, strengere Maskenpflicht

Bund und Länder haben sich am Mittwochabend auf teilweise noch schärfe Maßnahmen gegen das Coronavirus geeinigt. Sie betreffen vor allem wieder private Feiern, die Öffnungszeiten der Gastronomie und die Maskenpflicht. Für uns in Essen verändern sich die Regeln aber nicht sofort. Auch NRW hat angekündigt, erst am Freitag über die neuen Regeln zu sprechen. Die Hintergründe und erste offene Fragen klären wir hier.

Sperrstunde zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Einigung auf Maßnahmen von Bund und Ländern: Private Feiern und Sperrstunden

Die wichtigste Einigung bezieht sich auf Feiern in angemieteten Räumen: Ab einem Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sollen in der Region nur noch 10 Teilnehmer aus maximal 2 verschiedenen Haushalten zusammen feiern dürfen. Der Rahmen sorgt aber aktuell noch für Ungereimtheiten. Mehr dazu erklären wir im Verlauf des Artikels.

Außerdem soll es eine Sperrstunde für Bars, Restaurants und Kneipen geben, und zwar ab 23 Uhr beginnen.

Auch die Maskenpflicht wurde verschärft. Sie soll überall da gelten, wo Menschen dichter bzw. länger zusammenkommen, auch im Freien. Das soll auch schon ab einem Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Region gelten.

Eine Einigung zum umstrittenen Beherbergungsverbot gab es nicht. Bund und Länder konnten keinen "einheitlichen Kurs" finden, heißt es. Das Verbot bleibt erstmal weiter bestehen und bis zum 8. November soll überprüft werden, wie die Regelung in den einzelnen Bundesländern wirkt.

Kanzlerin Merkel betonte in der Pressekonferenz, dass neue Maßnahmen immer erst mal 10 Tage laufen müssen, um beurteilen zu können, ob sie dazu beitragen, dass die Zahlen wieder sinken. Nach zehn Tagen wird dann wieder neu beraten, ob die Regeln verändert werden oder nicht.

Corona-Maßnahmen in Essen: Das sind die nächsten Schritte

Auch wenn sich Bund und Länder auf gemeinsame Regeln geeinigt haben, heißt das nicht automatisch, dass sie auch bei uns in NRW und Essen gelten. Denn jedes Bundesland muss die Regeln nochmal in einer eigenen Verordnung festlegen. Das hat das Land NRW aktuell noch nicht gemacht (Stand 15.10.). Darüber hinaus muss auch die Stadt danach eine eigene Allgemeinverfügung veröffentlichen oder die des Landes übernehmen. Das hat sie aktuell auch noch nicht gemacht. Die wichtigen Entscheider der Stadt sitzen seit 9.00 Uhr am Donnerstagmorgen zusammen und beraten über mögliche Änderungen. Bis es eine neue Verfügung gibt, gilt die alte von Anfang der Woche weiter. Neue Regeln, wenn sie heute bei der Stadt beschlossen werden sollten, gelten laut einer Sprecherin frühestens ab Freitag (16. Oktober).

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Welche Maßnahmen gelten also jetzt in Essen?

Seit Montag gelten bei uns in Essen schon strengere Regeln. Die Maßnahmen umfassen unter anderem einen verschärften Umgang mit Feiern im öffentlichen Raum. Dazu hat die Stadt eine eigene Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die wesentlichen Punkte:

  • Zu privaten Feiern im privaten Raum (zum Beispiel Geburtstagsfeiern oder Hochzeitsfeiern in Gaststätten, Clubs oder Restaurants) dürfen maximal 25 Gäste kommen.
  • Ab elf Gästen muss die Feier außerdem mindestens drei Werktage vorher angemeldet werden, mit einer für die Veranstaltung verantwortlichen Person sowie Ort, Datum, Art, Anlass und Teilnehmerzahl.
  • Draußen dürfen sich nur noch sechs Personen als Gruppe treffen.

Unterschiede zwischen Bund, Land und Stadt: Offene Fragen

Die verschiedenen Verordnungen und Verfügungen werfen aber auch viele Fragen auf. Denn grundsätzlich ist die Frage, was gilt denn jetzt? In der aktuellen Verordnung vom Land NRW (veröffentlicht am 14.10.) ist zum Beispiel festgelegt, dass sich auf Straßen zehn Menschen treffen dürfen. In der schon vorher veröffentlichten Verfügung der Stadt Essen (veröffentlicht am 12.10.) ist die Anzahl auf 6 Menschen begrenzt. Inwiefern die Stadt in den nächsten Tagen die Regeln also wieder lockern (etwa Anzahl der Menschen, die sich draußen treffen können) oder verschärfen wird (Sperrstunde, Maskenpflicht im Freien) ist aktuell noch unklar.

Dürfen die Corona-Regeln für Feiern für meine Wohnung gelten?

Auch gibt es immer wieder die Frage: Gelten die Regeln für private Feiern auch für Feiern in der eigenen Wohnung? Das wird bei den Politikern sowie in den Medienberichten aktuell immer wieder anders definiert, was an den Formulierungen und dem Verständnis der Begrifflichtkeit "privat" und "öffentlich" liegt. Gesundheitsdezernent von Essen, Peter Renzel, erklärt das Problem im Radio Essen-Interview und sagt, die Begrifflichkeiten können auf verschiedene Weise verstanden werden:

  1. Private Feiern im öffentlichen Raum: Das kann heißen, dass es um Geburtstage, Hochzeiten etc. in Parks oder öffentlichen Gebäuden geht, eben der allgemein bekannte öffentliche Raum. Es können aber auch Kneipen, Restaurants etc. gemeint sein, weil diese Räume öffentlich zugänglich sind und angemietet werden können.
  2. Private Feiern im privaten Raum: Das kann heißen, dass die privaten Feiern zuhause in der eigenen Wohnung stattfinden oder es können auch Feiern in Kneipen, Restaurants etc. gemeint sein. Diese Räume gehören streng genommen nicht zum öffentlichen Raum, sondern gehören jemandem, der darüber entscheidet, wer wann wie Zugang dazu hat.

Noch ist nicht ganz klar, was jetzt bei den neuen Verschärfungen gemeint ist. Fakt ist aber: In der aktuellen Verfügung für die Stadt Essen gelten die Regeln für private Feiern ausdrücklich NICHT für die private Wohnung. Hinzu kommt, dass der Staat gar nicht in den privaten Raum - unsere Wohnungen - eingreifen kann, das regelt unser Grundgesetz, sagt Renzel.

Alle offenen Fragen versuchen wir so schnell wie möglich zu klären.

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