Corona in Essen: Infos zum Kinderkrankengeld

In Essen gibt es momentan große Verwirrung um die neue Regelung zum Kinderkrankengeld. Wir haben hier für Eltern die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

© Mike Filzen / Feuerwehr Essen

Wie ist die Situation um das zusätzliche Kinderkrankengeld?

In Essen stehen berufstätige Eltern momentan vor dem Problem, ihre Kinder Zuhause zu betreuen oder auch unterrichten zu müssen. Der Bund hatte deshalb zusätzliches Kinderkrankengeld in Aussicht gestellt. Die Tage will der Bund nun um 10 Tage für berufstätige Eltern und für Alleinerziehende um 20 Tage verlängern. Zuletzt gab es wegen Corona für berufstätige Elternteile je 15 Tage pro Kind und für Alleinerziehende 30 Tage pro Kind einen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Die zusätzlichen Tage können rückwirkend zum 5. Januar 2021 beantragt werden für Kinder bis 12 Jahre und darüber hinaus für Kinder mit einer Behinderung. Dazu reicht eine Bescheinigung der Schulen und KiTas. Es braucht kein ärztliches Attest, wie bei den regulären Kinderkrankentagen, hat das Bundes-Gesundheitsministerium am Dienstag beschlossen.

Wer hat Anspruch auf zusätzliches Kinderkrankengeld?

Fakt ist, wenn die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder frei nehmen müssen, weil Schulen und Kitas geschlossen haben oder nur eingeschränkten Betrieb, dann kann der Anspruch geltend gemacht werden, sofern Eltern und Kind gesetzlich krankenversichert sind. Dann reicht die Bescheinigung der Schulen und Kitas. Gleichzeitig sollen Eltern wählen können zwischen "Corona-Sonderurlaub" mit Entschädigung von 67 Prozent des Nettogehalts oder zusätzlichem Kinderkrankengeld. Für den Sonderurlaub müssen Eltern aber vorweisen, dass sie keine zumutbare Betreuung für ihre Kinder unter 13 Jahren organisieren können, z.B. durch Großeltern, Freunde oder die Notbereuungen.

Noch nicht richtig geklärt, sind die Fragen, ob die Möglichkeit auf zusätzliche Kinderkrankentage auch für Eltern gilt, die neben der Betreuung im Homeoffice arbeiten oder selbstständig sind. Für Selbstständige gibt es im Normalfall gar kein Kinderkrankengeld.

Wer finanziert das Kinderkrankengeld?

Der Bund hat angekündigt, dass die Maßnahme aus Steuergeldern finanziert wird. Dazu wurden 300 Millionen Euro bewilligt, als Liquiditätsrücklage für die Krankenkassen. Eine tatsächliche Abrechnung soll es Ende Juli geben, wenn abzusehen ist, wie viele Anträge wirklich gestellt wurden. Noch fehlt aber die konkrete rechtliche Grundlage. Das Ganze muss erst noch per Gesetz erlassen werden, damit die Krankenkassen auch entsprechend handeln können. Das soll aber im Laufe der zweiten Januarwoche passieren.

Unbefriedigende Situation für Eltern in Essen

Einige Radio-Essen-Hörer haben uns geschrieben und uns ihre Probleme mit dem Kinderkrankengeld geschildert. Für sie ist die Situation gerade sehr schwierig, vor allem, wenn sie sich jetzt im Lockdown schon einige Tage für die Betreuung der Kinder frei genommen haben. Hörer Jens Ferber aus Frillendorf fühlt sich im Stich gelassen, erzählt er im Interview mit Radio Essen-Moderatorin Larissa Schmitz.

© Radio Essen

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