Corona in Essen: Diese Regeln gelten unabhängig von der Inzidenz

Hier findet Ihr die aktuellen Coronaregeln für Essen.

Maskenplicht Hinweisschild Essen Willy-Brandt-Platz
© Radio Essen / Tobi Bitter

Update vom 18.11.2021: Es wurde ein neuer Richtwert für Corona-Maßnahmen beschlossen. Dafür gilt in Zukunft die Hospitalisierungsrate mit gewissen Stufen. Die neuen Corona-Regeln könnt Ihr hier nachlesen. Noch muss das Land NRW festlegen, wie die neue Coronaschutzverordnung aussieht und ab wann sie in Kraft tritt. Solange gelten noch die hier beschriebenen Maßnahmen.

Der Bundesrat hat im September eine Gesetzesänderung verabschiedet, nachdem künftig die Hospitalisierungsrate ausschlaggebend sein soll für etwaige Corona-Maßnahmen. Das heißt, dass wichtig ist, wie viele Menschen mit oder wegen ihrer Corona-Infektion ins Krankenhaus kommen. Konkret ist im neuen Infektionsschutzgesetz vorgesehen, dass die Zahl der Krankenhauseinweisungen, aufgrund einer Corona-Erkrankung, je 100.000 Einwohner in sieben Tagen der wesentliche Maßstab wird. Außerdem sollen die Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Kapazitäten sowie die Anzahl der Geimpften wichtige Indikatoren bleiben.

Letztlich sollen aber die Länder entscheiden, ab welcher Höhe der Hospitalisierungsrate Regeln gesetzt werden. Die Unterschiede der Lagen in den Bundesländern sei so unterschiedlich, dass eine einheitliche Regelung zurzeit nicht geplant ist.

Zu den nachfolgend aufgeführten aktuellen Corona-Regeln für NRW und Essen, findet Ihr hier die aktuellen Quarantäne-Regeln an Schulen sowie die Stellungsnahme zu den kostenpflichtigen Corona-Schnelltests ab dem 11. Oktober.

Aktuelle Corona-Regeln: Das gilt in Essen

Die aktuellen Corona-Regeln bedeuten vor allem Lockerungen für Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte müssen dagegen einige Einschnitte in Kauf nehmen. Sie brauchen für fast alle Angebote einen negativen Corona-Test. Das umfasst unter anderem:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen)

Die Maskenpflicht gilt noch in folgenden Bereichen:

  • in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- oder -fernverkehrs, Taxen und Schülerbeförderung sowie innerhalb anderer geschlossener Fahrzeuge (Bahnen, Schiffe, Flugzeuge etc.)
  • in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, wenn diese auch Kunden und Besucherinnen zugänglich ist
  • Ausnahmen findet Ihr hier

Für Lebensbereiche, in denen es ein besonders hohes Risiko für eine Ansteckung gibt, also in Clubs, Diskotheken und bei großen privaten Feiern müssen Ungeimpfte einen negativen PCR-Test (alternativ einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als sechs Stunden) vorlegen. Seit Mitte Oktober müssen die Tests auch selbst bezahlt werden. In Krankenhäusern, Flüchtlingsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).

Wenn Ihr Euch die aktuelle Verordnung und die Corona-Regeln im Detail anschauen wollt, findet Ihr das Dokument hier.

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