Hospitalisierungsrate neuer Grenzwert: Das sind die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde

Am 18. November haben sich Bund und Länder zu einer neuen, dringenden Ministerpräsidentenkonferenz zusammengeschaltet. Bei uns erfahrt ihr, welche Maßnahmen beschlossen wurden.

© Land NRW/Mark Hermenau

Mit dem Wunsch nach einheitlichen Corona-Regeln vom neuen NRW-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) ist die nächste Bund-Länder-Schalte am 18. November an den Start gegangen. Vorher verabschiedete der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz der Ampel-Koalition - unter anderem mit Vorgaben zum 3G-Nachweis am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr. Allerdings muss noch der Bundesrat zustimmen.

Davon unabhängig wurde zwischen den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ab Nachmittag im Form einer Bund-Länder-Schalte diskutiert. Die Beschlüsse dieser Runde haben wir für euch hier aufgelistet.

Schwellenwerte für verschärfte Maßnahmen

Ab sofort sollen drei Schwellenwerte der sogenannten Hospitalisierungsrate dafür sorgen, dass verschärfte Maßnahmen in Bundesländern gelten sollen. Ähnlich wie es vor Monaten mit dem Inzidenzwert war. Konkret heißt es:

  • Wird der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate von 3 überschritten, gelten flächendeckend im Freizeit- / Sport- / Kulturbereich sowie in Gastronomien oder bei körpernahen Dienstleistungen 2G-Regeln. Ungeimpfte würden damit ausgeschlossen.
  • Beim Schwellenwert von 6 sollen Bundesländer flächendeckend nicht nur 2G sondern 2G Plus einführen. Ergo: Genesene und geimpfte Menschen müssten sich für oben genannte Bereiche testen lassen.
  • Sollte der Schwellenwert von 9 sogar überschritten werden heißt es: "Die Länder werden [...] im jeweiligen Land von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und – im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten – erforderliche Maßnahmen ergreifen". Aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetz müssen bei den Schwellenwerten, vor allem beim letzten, erst einmal noch die Landtage zustimmen.
  • In Diskotheken, Bars oder Clubs sollen außerdem generell 2G Plus-Regeln gelten.

Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche (insbesondere für Kinder bis 12 Jahren) und für Personen, die nicht geimpft werden können und kein Impfangebot vorliegen kann.


Hospitalisierungsrate und Hospitalisierungsinzidenz: Was heißt das für Essen?

© Radio Essen

Impfpflicht für Pfleger, Krankenhaus- und Altenheim-Personal

Zum besonderen Schutz in Krankenhäusern oder Altenheimen haben die Länder eine Impfpflicht gegen Corona "einrichtungsbezogen" für Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten, wenn Kontakt zu besonders gefährdeten Personen besteht, eingefordert. Darauf einigte man sich mit dem Bund.

Tägliche Tests in Pflegeeinrichtungen + Pflegebonus

In der Ministerpräsidentenkonferenz legten sich alle Beteiligten darauf fest, dass es ab sofort eine tägliche Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen - wie zum Beispiel Altenheime - gibt. Auch geimpfte Personen sollen sich regelmäßig testen, alles zum Schutz der Bewohner dieser Einrichtungen.

Die Runde einigte sich außerdem auf einen erneuten Pflegebonus für Beschäftigte - Details dazu waren noch nicht bekannt.

Homeoffice-Pflicht + Testpflicht am Arbeitsplatz

Um Infektionen am Arbeitsplatz zu vermeiden, soll die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden. Ausnahmen gibt es bei "betrieblichen Gründen".

Generell sollen an Arbeitsplätzen 3G-Regeln eingehalten werden und die Mitarbeiter täglich getestet werden, lautet es in der Beschlussfassung.

Bußgelder für Corona-Verstöße werden erhöht

Wie Hendrik Wüst für NRW schon verkündet hatte, werden Corona-Verstöße in Zukunft härter sanktioniert.

Für NRW gilt:

  • 150 Euro statt 50 Euro bei Maskenpflicht-Verstößen
  • 2.000 Euro statt 500 Euro bei inakkuraten Kontrollen in beispielsweise Restaurants
  • 5.000 Euro statt 1.000 Euro Strafe für gefälschte Testnachweise

Kostenlose Tests

Der Bund trägt wieder Kosten für kostenlose Bürgertests.

Neue Wirtschaftshilfen für Unternehmen

Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht. Verlängert werden soll auch die Neustarthilfe für Solo-Selbständige. Ein Sonderfonds für Kulturschaffende soll "flexibilisiert" werden.

3G im öffentlichen Fern- und Nahverkehr

Es hat lange gedauert, aber nun ist es soweit: Sowohl für Fern- und Nahverkehr im öffentlichen Raum wird neben der Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt. Kontrollen werden organisiert vom Bund, der auch die Kosten trägt.

Impfungen in Apotheken - Boosterkampagne von Merkel

Auch in Apotheken solle beispielsweise geimpft werden, da in Impfzentren das Personal zu knapp sei, hieß es aus Verhandlungskreisen. Merkels Ziel: Bis zum Ende des Jahres sollen 27 Millionen Impfungen in fünf Wochen vollzogen werden. Bund und Länder sind verpflichtet, jedem ein Angebot zu machen.


Was gilt in NRW? Coronaschutzverordnung wird aktualisiert

Welche Regeln schlussendlich in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden, wird in den kommenden Tagen bekannt sein. Hendrik Wüst will noch am Freitagabend in einer Sondersitzung des Kabinetts beraten. Die Coronaschutzverordnung - die maßgeblich für die Regeln in NRW ist - wird wohl noch im Laufe des Wochenendes aktualisiert. Dann steht fest, welche Maßnahmen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen.

Autor: Joachim Schultheis (mit dpa)

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