Warnung vor Betrug: Deshalb die Jahreszahl 2020 immer ausschreiben

Die Jahreszahl 2020 sorgt für einige Bedenken bei Verbraucherschützern. Einzelhändler aber auch jeder Verbraucher sollte darauf achten, die Zahl nicht abzukürzen, das öffnet sonst leichte Wege zum Betrügen.

So schreibt Ihr die Jahreszahl 2020 richtig und lasst Betrügern keine Chance.
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Jahreszahl 2020: Betrug leicht gemacht

Die Schreibfaulheit hat uns die letzten Jahrzehnte immer schnell eingeholt. Aus 2019 wurde schnell '19, aus 2018, '18 und so weiter. Das war erstmal kein Problem, bis wir ins Jahr 2020 gewechselt sind. Dieses Jahr lässt dann nämlich schnell viel Spielraum, wenn wir Schreibfaul werden. Steht auf Dokumenten dann zum Beispiel nur die 20, also zum Beispiel 11.01.20, dann ist es ganz einfach hinter die 20 noch eine 19 oder eine 18 zu schreiben. Vor allem bei handschriftlich eingetragenen Daten, warnen Verbraucherschützer davor Schreibfaul zu sein.

Guter Tipp für Einzelhändler und Notare

Ein handschriftlich geschriebenes Datum finden wir oft auf Gutscheinen, sie können aber auch durchaus auf Verträgen vorkommen. Ist das Jahr 2020 dann abgekürzt, kann jeder hingehen und das Jahr fälschen, z.B. um den Vertragsabschluss in ein anderes Jahr zu datieren oder auch die Gültigkeit eines Gutscheins zu manipulieren. Betrug kann somit auf beiden Seiten stattfinden, nicht nur Kunden können Gutscheine beeinflussen, auch Firmen können Verträge manipulieren und beispielsweise es so aussehen lassen, als stünden verpflichtende Zahlungen an, die Ihr leisten müsst. Ebenso sind diese Fälle bei Schecks möglich, bei denen die Frist zum Einlösen bereits abgelaufen ist.

Bisher seien noch keine derartigen Betrugsfälle registriert, aber die Warnung kann nicht schaden, heißt es von den Verbraucherschützern. Daher ist es klug, dieses Jahr 2020 immer komplett auszuschreiben.

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