
Nach Schießerei in Essen: Wie lauten die Urteile am Landgericht?
Das Landgericht Essen hat den Hauptangeklagten zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der zweite Angeklagte wurden zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Richter haben die beiden wegen unerlaubten Waffenbesitzes und den ersten Angeklagten wegen Sachbeschädigung verurteilt. Der Prozess hat im Mai begonnen. Der Angeklagte hat im Laufe des Prozesses die Tat auch gestanden. Er wollte seinem Ärger Luft machen. Für die Richter ist bewiesen, dass der Mann zwei Mal in die Luft und einmal auf die Hauswand geschossen hat. Als die Schüsse fielen, stand der Mann, um den es ging, aber nicht mehr am Fenster. Auf dem Hinterhof an der Siemensstraße wurde damals aber auch ein Kindergeburtstag gefeiert. Es wurde niemand verletzt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Polizei hat damals zunächst einen Zusammenhang zur Clankriminalität vermutet. Die Richter konnten im Prozess den Zusammenhang aber nicht erkennen.