Toilettenmangel in Essen Grund für mehr Sozialleistungen?

Ein Rentner aus Essen wollte eine Erhöhung der Grundsicherung einklagen - weil er bei uns in Essen nicht genug kostenlose, öffentliche Toiletten findet. Das Landessozialgericht hat sich mit dem Fall beschäftigt und jetzt eine endgültige Entscheidung dazu getroffen.

Essen: Fehlende Toiletten sorgen für langen Rechtsstreit

Auch wenn es bei uns in Essen kaum öffentliche Toiletten gibt, gibt es kein zusätzliches Toilettengeld für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Das hat das Landessozialgericht jetzt klargestellt. Ein Rentner aus Essen hatte das Toilettengeld als Aufstockung zur Grundsicherung haben wollen. Er hatte gesagt, dass er viel draußen unterwegs sei und dann dreimal täglich aufs Klo müsse. Weil die Stadt aber keine kostenlosen, öffentlichen Toiletten habe, wollte der Mann das Geld für andere öffentliche Klos erstattet bekommen - 2 Euro pro Toilettengang, 180 Euro pro Monat. Der kuriose Rechtsstreit geht inzwischen über mehrere Jahre, 2018 war er unter anderem dem "Spiegel" einen längeren Artikel wert. Jetzt hat das Landessozialgericht ein Urteil gefällt.

Gericht in Essen: Keine Erhöhung der Grundsicherung für Toilettengänge

Schon das Sozialgericht Duisburg hatte die Klage abgewiesen, das Landessozialgericht bei uns in Essen bestätigte das Urteil. Es gäbe keinen "ernährungsbedingten Mehrbedarf aus medizinischen Gründen". Der Kläger sei gesund und weise keine überdurchschnittliche Notwendigkeit von Toilettengängen auf. Außerdem liege der "geltend gemachte Aufwand jenseits des üblichen Verhaltens der Durchschnittsbevölkerung" und sei daher eine Frage der Freizeitgestaltung. Dafür seien im Regelsatz der Grundsicherung bereits feste Anteile enthalten. Wie der Kläger das Geld verwende, liege in seiner eigenen Verantwortung. Die Toilettensituation vor Ort, also hier bei uns in Essen, spiele bei der Entscheidung des Gerichtes keine Rolle. Der letzte Satz in der Mitteilung des Gerichtes ordnet das Thema noch mal auf einer anderen Ebene ein: Das Sozialgericht sei kein Weg, um "lokalpolitische Forderungen" durchzusetzen. 

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