
Wie geht es weiter mit der Landesparteizentrale von "Die Heimat" in Essen?
Darf die rechte Partei "Die Heimat" ihre Landesparteizentrale in Essen für Versammlungen nutzen oder nicht? Das soll jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster entscheiden. Der Streit darüber dauert schon länger an. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Urteil gesprochen. Darin heißt es, die Partei darf ihre Räume nicht für Versammlungen nutzen - aus Brandschutzgründen. Das Verwaltungsgericht hat also der Stadt Essen Recht gegeben. Die sagt, es gibt unter anderem zu wenige Rettungswege und zu wenig Platz für Rettungskräfte. Deswegen hat sie der Partei verboten, die Räume für Versammlungen zu nutzen. Vorher hatte sie das schon mal mit der Begründung von Verstößen gegen das Baurecht versucht. Das Verbot war damals aber nicht tief genug ausgearbeitet und hätte vor Gericht wahrscheinlich kein Bestand gehabt. Deswegen hat die Stadt es zurückgezogen. Jetzt hat die Partei "Die Heimat" Beschwerde gegen das letzte Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen eingelegt. Damit muss das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden, wie es weiter geht. Wann das passiert, ist unklar.
Den Namen "Die Heimat" gibt es seit 2023, vorher die Partei als "NPD" bekannt. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz beobachtet die Partei und betont, sie verfolge "eine rechtsextremistische Ideologie, die auf dem Prinzip der Volksgemeinschaft basiert und sich vor allem durch Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus hervortut."