
"Die Heimat" in Essen verliert vor Gericht - Rechte Partei darf Räume nicht nutzen
Die rechte Partei "Die Heimat" darf ihre Parteizentrale in Essen weiter nicht nutzen. Vor Gericht hat die Partei kein Recht bekommen. Sie wollten erwirken, dass sie wieder Versammlungen abhalten darf.
Veröffentlicht: Montag, 27.07.2026 11:08
Wieso darf die Partei aus Essen keine Veranstaltungen planen?
Die rechte Partei "Die Heimat" hat ihre Parteizentrale in Essen. Früher hatte dort die NPD Räume angemietet. In dem Gebäude an der Marienstraße in Kray haben sich immer wieder Parteianhänger und Rechte getroffen und gemeinsam im Stadtteil demonstriert. Die Stadt Essen wollte diese Versammlungen aber möglichst unterbinden, weil das für viele Anwohnerinnen und Anwohner immer wieder eine große Belastung sei. Immer wieder sind die Rechten auch auf Gegendemonstranten getroffen.
Erst hatte die Stadt wegen Verstößen gegen das Baurecht versucht, beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen die Nutzung der Räume zu verbieten. Das hatte aber keinen Erfolg. Kurz vor der großen geplanten Demo der Rechten am 1. Mai gab es eine weitere Verfügung der Stadt Essen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - diesmal ging es aber um den Brandschutz. Genau damit hat die Stadt jetzt Recht bekommen, teilt ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen mit.
Welche Gründe hat die Entscheidung des Gerichts für das Verbot in Essen?
Die Räume der Partei "Die Heimat" in Essen befinden sich in einem Hinterhof an der Marienstraße. Dort gibt es nur einen geeigneten Fluchtweg. Außerdem kommen Rettungsfahrzeuge nicht durch das Tor von der Marienstraße auf den Hinterhof.
In diesem Fall musste das Gericht zwischen zwei sehr bedeutenden Faktoren abwägen: Dem Schutz von Leib und Leben und dem Recht auf Versammlungsfreiheit. Das Recht auf Versammlungsfreiheit hat in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert, um die Demokratie zu bewahren. Trotzdem ist laut des Gerichts eine Versammlung in den Räumen für die Mitglieder der Partei und ihre Anhängerinnen und Anhänger zu gefährlich.
Jetzt hat die Partei zwei Wochen Zeit, um Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen einzulegen. Dann würde der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster landen.