
Große Einschränkungen bei Bus und Bahn in Essen
Wer am Montag (02. Februar) mit Bus und Bahn in Essen fahren muss, sollte besser nochmal umplanen. Die Gewerkschaft Verdi hat am Freitagmorgen (30. Januar) für Montag (02. Februar) fast alle kommunalen Verkehrsbetriebe in NRW zum Warnstreik aufgerufen. Eine Ausnahme sind die Aachener Verkehrsbetriebe Aseag, die sind nicht betroffen. Der Streikaufruf hat wahrscheinlich große Auswirklungen auf die Busse und Bahnen der Ruhrbahn. Die werden am Montag (02. Februar) so gut wie gar nicht fahren, das hat uns ein Sprecher der Gewerkschaft bestätigt. Der Streikaufruf gilt von Betriebsbeginn bis Betriebsende. Die Gewerkschaftsmitglieder treffen sich ab 08:00 Uhr auf dem Betriebshof Econova in Bergeborbeck, für 10:00 Uhr ist eine Ansprache geplant, so der Verdi-Sprecher weiter.
Bei der Ruhrbahn steht fast alles still
Die Ruhrbahn wird in Essen keinen Notfallfahrplan anbieten. Dafür gibt es bei den Subunternehmern der Ruhrbahn zu wenig Kapazitäten, um einen verlässlichen Fahrplan aufzustellen. Das einzige Angebot der Ruhrbahn ist am Montag Bussi. Außerdem werden Schülerinnen und Schüler von der Schule zu den Sportstätten gebracht und auch Förderschülerinnen und Förderschüler kommen weiter mit den Kleinbussen zur Schule. Die Ruhrbahn verweist auf andere Möglichkeiten wie S-Bahnen und Regionalzüge. Aber auch hier gibt es weiter erhebliche Einschränkungen auf den Strecken in Richtung Duisburg und Bottrop. Außerdem sind das Ruhrbahn-KundenCenter und die Fundbüros geschlossen.
Hintergrund des Streiks in Essen sind Tarifverhandlungen
Hintergrund des Streikaufrufs sind die laufenden Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW), die am 21. Januar 2026 in erster Verhandlungsrunde in Köln ergebnislos beendet wurden. In NRW fordern die Beschäftigten einen deutlichen Fokus auf Entlastung durch mehr Zeit:
- Die wöchentliche Arbeitszeit ist bei vollem Lohnausgleich zu kürzen.
- Die Ruhezeit zwischen zwei Schichten beträgt mindestens 11 Stunden.
- Der Zuschlag für Arbeit am Sonntag beträgt mindestens 40 Prozent.
- Der Freistellungsumfang für Gewerkschaftsarbeit wird auf 8 Tage erhöht.
- Der Geltungsbereich wird auf kurzfristig Beschäftigte/Minijobs ausgeweitet.
- Die Laufzeit beträgt 24 Monate, verhandelt wird der Manteltarifvertrag.