Stadt Essen sucht Jugendschöffen

In Essen fehlen Freiwillige für ein sehr verantwortungsvolles Amt. Die Stadt sucht Jugendschöffen, die ab dem kommenden Jahr an den Essener Gerichten mitarbeiten wollen. 

© Olaf Fuhrmann/FUNKE Foto Services

In Essen fehlen Jugendschöffen

Die Stadt Essen sucht Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Essen, Borbeck und Steele. Jugendschöffen begleiten Strafprozesse mit Jugendlichen. Sie machen sich selbst eine Meinung und entscheiden mit, wie das Urteil am Ende ausfällt. Die Amtszeit liegt bei fünf Jahren. Im Moment fehlen noch rund 250 Bewerberinnen und Bewerber. Jugendschöffen müssen in irgendeiner Form Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, also zum Beispiel Eltern sein oder in der Jugendhilfe aktiv sein. Eine juristische Ausbildung ist dagegen nicht erforderlich. Als Jugendschöffe müsst Ihr in Essen wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Ihr müsst deutsche Staatsangehörige sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

So könnt Ihr in Essen Jugendschöffe werden

Interessierte in Essen, die die Anforderungen erfüllen, können sich unter www.essen.de/Schöffenwahl bis zum 31. Mai 2023 bewerben. Im Herbst 2023 wird der in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirken gebildete Schöffenwahlausschuss die Schöffen auswählen. Eine entsprechende Benachrichtigung der ausgesuchten Personen erfolgt direkt durch das jeweilige Gericht. Die Amtsperiode geht von Januar 2024 bis Dezember 2028. Sobald ihr als Jugendschöffe arbeitet, bekommt Ihr eine Aufwandsentschädigung für Verdienstausfall und Fahrtkosten.

Bei Fragen zur Jugendschöffenwahl könnt Ihr Euch an Nicole Dittberner vom Jugendamt wenden. Das geht telefonisch unter 0201 88-51772 oder per E-Mail an nicole.dittberner@jugendamt.essen.de.

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