
Urteil für Essen gegen Grundsteuersätze
Die Stadt Essen muss auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen reagieren. Es geht dabei um die Hebesätze für die Grundsteuer. Im Rat der Stadt Essen wurde eine Satzung dazu verabschiedet, und danach zahlen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zum Wohnen genutzt werden, weniger als Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundstücke zum Beispiel für ihren Betrieb nutzen. Dagegen haben mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer vor dem Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen. Die Begründung der Stadt für die unterschiedlichen Hebesätze erkennt das Gericht nicht an. Die Stadt will jetzt die genaue Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, wie es weitergeht. Die Stadt kann auch noch Berufung gegen das Urteil einlegen.
Grundsteuer in Essen - vorerst keine Bescheide
In Essen werden aber erst einmal keine Bescheide für die neue Grundsteuer verschickt. Normalerweise würden die Bescheide zusammen mit den anderen Gebührenbescheiden für Müll, Straßenreinigung und Abwasser bei den Eigentümerinnen und Eigentümern ankommen. Da die Stadt aber zunächst prüfen muss, welche Hebesätze mit welcher Begründung festgelegt werden dürfen, kann die Grundsteuer noch nicht berechnet werden. Das sorgt vor allem bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern für Unsicherheit, kritisiert die Industrie- und Handelskammer. Aber auch Vermieterinnen und Vermieter können praktisch die Nebenkosten nicht neu festlegen, weil sie nicht wissen, wie viel Grundsteuer sie zahlen sollen. Damit wissen auch Mieterinnen und Mieter nicht, wie hoch ihre Nebenkosten im Jahr 2026 ausfallen werden. Die Stadt will zunächst ein Informationsschreiben verschicken.