Sozialwahl in Essen: Was wird gewählt und wofür?

In Essen findet bis zum 31. Mai die Sozialwahl 2023 statt. Viele haben davon aber noch gar nichts mitbekommen und fragen sich, was die Sozialwahl genau ist. Wir klären hier die wichtigsten Fragen.

Wahlzettel
© Radio Essen / Larissa Schmitz

Sozialwahl in Essen: Was ist das genau?

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist sogar die drittgrößte Wahl in Deutschland. Dabei sind alle wahlberechtigt, die mindestes 16 Jahre alt sind und eigene Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das betrifft in diesem Jahr 52 Millionen Personen in Deutschland. Dabei geht es um die Rentenversicherung und die gesetzlichen Krankenkassen. Wer also familienversichert ist oder noch nicht in die Rentenversicherung einzahlt, darf nicht wählen.

Bei der Sozialwahl werden Vertreterinnen und Vertreter aus sogenannten 13 Listen gewählt. Die Listen bestehen aus verschiedenen Personen, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Die sind selbst bei der jeweiligen Versicherung versichert und vertreten dann die Interessen aller Versicherten gegenüber dem Bundestag oder den Kassenchefs. Da geht es dann beispielsweise um die Verwendung der Sozialbeiträge, die jeder Arbeitnehmer und viele Selbstständige monatlich zahlen, oder um andere mit Rente- und Gesundheit zusammenhängende Fragen. Häufig handelt es sich bei den Gruppen auch um Gewerkschaftsmitglieder, beispielsweise von ver.di.

Sozialwahl in Essen: Das machen die gewählten Vertreter

Zwar ist der große Rahmen in dem sich die Krankenversicherungen bewegen von der Bundesregierung vorgeschrieben, aber kleinere Dinge können von den Mitgliedern des Sozialparlaments vorangetrieben werden. Ein Beispiel dafür ist die Reha nach einer Covid-Erkrankungen, die in der Vergangenheit von den Interessensvertretern angeschoben wurde. Auch der Vorstand der Krankenkassen wird von der Gruppe bestimmt. Die zur Wahl stehenden Personen üben das Amt ehrenamtlich aus.

Sozialwahl in Essen: Wie könnt Ihr wählen?

An der Wahl könnt Ihr per Post oder auch online teilnehmen. Normalerweise bekommt Ihr die Wahlunterlagen auch per Post automatisch zugeschickt, wenn Ihr wahlberechtigt seid. Falls die Unterlagen nicht automatisch per Post ankommen, können die Dokumente noch bis zum 19. Mai per Mail oder Telefon beantragt werden. Infos dazu gibt es auf der Internetseite zur Sozialwahl. Dort, und auf den Seiten der Krankenkassen, stellen sich auch die zur Wahl stehenden Gruppen vor. Gewählt werden kann noch bis zum 31. Mai.

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