Schwimmen in Essen: Hier ist das wieder möglich

Das Grugabad Essen und auch das Schwimmzentrum Kettwig haben ihr Angebot schon ausgeweitet und auch die Liegenwiesen aufgemacht. Und auch im Baldeneysee ist Schwimmen wieder erlaubt.

© Johannes Hoppe, Radio Essen

Freibäder und Hallenbäder in Essen öffnen nach und nach

In das Grugabad Essen und das Schwimmzentrum Kettwig dürfen aktuell jeweils maximal 1.500 Besucher. In die Becken dürfen gleichzeitig 200 Besucher im Grugabad und 170 im Schwimmzentrum, die Öffnung weiterer Becken wird geprüft. Auch die Liegewiesen sind wieder freigegeben. Im Grugabad wird zusätzlich die obere Badeplatte geöffnet. Die Freibäder Oststadt und Dellwig werden am Samstag, den 12. Juni, ihre Pforten öffnen.

Öffnung der Hallenbäder in Essen

Ab Montag, 7. Juni, werden die Essener Hallenbäder wie folgt für die Öffentlichkeit öffnen können:

  • Das Sportbad Thurmfeld steht den Besucher:innen von Montag bis Freitag jeweils von 6 bis 10 Uhr zur Verfügung.
  • Im Schwimmzentrum Kettwig kann der Hallenbereich montags bis freitags von 6:30 bis 10 Uhr genutzt werden. Bei Tagestemperaturen unter 20 Grad stehen die Hallenbecken zusätzlich donnerstags und freitags von 10 bis 17 Uhr zur Verfügung. An Samstagen und Sonntagen werden die Hallen bei diesen kühleren Temperaturen von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Die Hallenbäder in Kupferdreh, Rüttenscheid und Oststadt bleiben vorerst für die Öffentlichkeit geschlossen. Weitere Öffnungen der Schwimmbäder in Altenessen, Borbeck, Nord-Ost (Schonnebeck) und Essen-Werden werden derzeit noch geprüft.

Schwimmen im Baldeneysee in Essen

Auch im Baldeneysee könnt Ihr wieder schwimmen gehen. Der See ist zwar noch deutlich kühler als zum Beispiel das Schwimmerbecken im Grugabad, aber er ist offiziell wieder freigegeben.

Essen: Voraussetzungen für einen Besuch im Schwimmbad

Der Eintritt ist nur nach Vorlage eines digitalen oder schriftlich bestätigten negativen Corona-Tests möglich. Der Schnelltest darf nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Dem gleichgestellt sind seit mindestens 14 Tagen vollständig Geimpfte (Nachweis über Impfpass). Auch Genesene, die einen schriftlichen oder digitalen Nachweis über eine positive PCR- oder PoC-PCR- Testung vorlegen und deren Infektion mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt, erhalten Zutritt in die Bäder. Alle Nachweise der Immunität sind nur in Verbindung mit einem entsprechenden Ausweisdokument gültig.

Sollten die Corona-Zahlen so stabil bleiben wie bisher, wird Essen voraussichtlich am kommenden Montag, den 7. Juni, die Inzidenzstufe 1 erreichen. Dann gelten weitere Lockerungen im Bereich Sport.

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