Rechtsanwalt erklärt: Bei Schnee zuhause bleiben kann den Job kosten

Schnee und Eis haben Essen fest im Griff. Am Sonntag noch kein großes Problem, nun zum Wochenstart stellt es jedoch Angestellte vor Herausforderungen. Denn wenn das Auto zugefroren ist und keine Bahn fährt - darf ich da zuhause bleiben?

Schnee-Chaos in Essen-Holsterhausen
© Kostas Mitsalis / Radio Essen

Bei Schnee und Eis zuhause bleiben?

Wer mit Bus und Bahn zur Arbeit muss, wird am Montagmorgen wohl deutlich früher aufgestanden sein. Doch auch das half in vielen Stadtteilen nicht, denn viel ist bei der Deutschen Bahn und Ruhrbahn nicht gefahren. Kann ich also heute zuhause bleiben? "Das kann Ärger geben", stellt Rechtsanwalt Arndt Kempgens im Gespräch mit Radio Essen klar. Denn auch bei schlechtem Wetter, bei Schnee und Eis, muss man pünktlich auf der Arbeit sein. Das Unternehmen könne sonst das Gehalt kürzen, wenn man zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommt.

Oft zeigen sich Firmen aber kulant und man kann die Zeit nacharbeiten oder einen Urlaubstag nehmen. Wer aber häufiger zu spät kommt, auch wegen Eis und Schnee, dem droht sogar eine Abmahnung. Im Extremfall sei sogar eine Kündigung möglich, erklärt der Rechtsanwalt. Hier könnt ihr den Beitrag nachhören:

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© Radio Essen

Greift nicht höhere Gewalt?

Der Grundsatz im Arbeitsrecht lautet: "Ohne Arbeit – Kein Lohn". Das Gesetz kennt vor allem eine wichtige Ausnahme, die in § 616 BGB geregelt ist. Das Gesetz besagt, dass ein Arbeitnehmer, der nicht zur Arbeit kommt, trotzdem bezahlt, wenn er für kurze Zeit "durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden" daran gehindert wird. Die Frage ist hier also, was mit "in seiner Person" gemeint ist. Störungen des Straßenverkehrs durch Schnee, Eis und Glätte liegen nicht "in der Person" des Arbeitnehmers, sondern betreffen viele Menschen. Hier greift das Gesetz also nicht.

Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des schlechten Wetters in einen Unfall verwickelt ist und daher nicht oder zu spät zur Arbeit kommt. Hier liegt dann ein Grund "in seiner Person" vor. Das Gesetz hilft dem Arbeitnehmer bei schwierigen Wetterbedingungen also nicht immer weiter. Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das Risiko, wie er zur Arbeit kommt und ob er es pünktlich schafft.  Das bedeutet: Wenn vorher klar ist, dass die Straßen glatt sind, muss man sich früher auf den Weg machen.

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