
Rechte Partei: Warum durfte die Zentrale in Essen nicht genutzt werden?
Rund drei Monate lang durfte die rechtsextreme Partei "Die Heimat" ihre Landesparteizentrale an der Marienstraße in Essen-Kray nicht für Versammlungen nutzen. Das hatte die Stadt Essen angeordnet, wegen Verstößen gegen geltendes Baurecht und die Bauordnung. Die Partei ist dagegen vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gezogen. Deswegen durfte sie in der Zwischenzeit zumindest die Büroräume in ihrer Zentrale nutzen. Versammlungen und Veranstaltungen waren aber nicht erlaubt - so lange bis eine Entscheidung des Gerichts gefallen ist. Das ist zwar noch nicht passiert, jetzt gibt es aber eine neue Wendung in dem Fall.
Warum darf die Partei "Die Heimat" in Essen wieder Veranstaltungen abhalten?
Die Stadt Essen hat ihre Verbotsbescheide zurückgezogen. Denn: Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt bei einem Termin vor Ort darauf hingewiesen, dass sie wahrscheinlich das Parteienprivileg und das Versammlungsgrundrecht nicht ausreichend beachtet hat. Das Klageverfahren und das Eilverfahren wurden jetzt umgestellt auf ein Fortsetzungsfeststellungsverfahren, sagt das Verwaltungsgericht auf Radio Essen-Nachfrage. Damit beantragt "Die Partei" nicht mehr die Aufhebung der Verbotsbescheide - das ist ja schon geschehen - sondern die Feststellung, dass sie rechtswidrig waren.
Wie geht es weiter mit der Partei in Essen?
Die Stadt Essen arbeitet jetzt daran neue Bescheide zu erlassen. Das soll "schnellstmöglich" passieren, sagt die Stadt. Ob es noch vor dem 1. Mai klappt, ist aber unklar. Dann wollen rund 500 Anhänger der Partei bei einer Demo durch die Essener Innenstadt ziehen. Die Landesparteizentrale in Kray könnte vorher und nachher zu einem Treffpunkt werden. Gegen die Demo hat sich schon Protest angekündigt.
Die Partei "Die Heimat" wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als rechtsextremistisch eingestuft, verboten ist sie nicht.