Raser-Prozess in Essen geht weiter: Noch kein Urteil zu Tempo 300

Am Landgericht Essen wurde das Berufungsverfahren wegen eines tödlichen Unfalls auf der A52 nicht abgeschlossen. Eine tragische Geschichte nimmt so kein Ende.

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Berufungsverfahren in Essen wird fortgesetzt

Am Landgericht Essen läuft das Berufungsverfahren wegen eines tödlichen Unfalls bei 300 km/h weiter. Die Verteidiger rufen immer wieder neue Sachverständige und Gutachter in den Zeugenstand und wollen so die Unschuld ihres Mandanten an dem Unfall auf der A52 beweisen. Jetzt soll es Anfang April vor Gericht weiter gehen.

Im ersten Verfahren wurde er wegen fahrlässiger Tötung zu 14 Monaten auf Bewährung, einer Geldstrafe und Arbeitsstunden verurteilt. Außerdem wurde ihm der Führerschein entzogen.

Essen: Raserei kostet einer 18-jährigen das Leben auf der A52

Mit rund 300 km pro Stunde raste der Fahrer aus Essen mit seiner Beifahrerin in einem McLaren über die Autobahn. Bei einer Bodenwelle hat er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und ist gegen einen Baum an der Autobahn geprallt. Dabei wurde die 18-jährige aus dem Auto geschleudert und war sofort tot. Der Fahrer selbst blieb unverletzt. Im ersten Verfahren warf die Richterin dem Fahrer ein hohes Maß an Selbstüberschätzung vor. Trotzdem musste der Angeklagte nicht ins Gefängnis.

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