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Polizist aus Essen verprügelt Taxifahrer auf Mallorca – Strafe steht fest
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Polizist aus Essen verprügelt Taxifahrer auf Mallorca – Strafe steht fest

Nach einer Partynacht am Ballermann im Sommer 2024 hat ein Polizist aus Essen einen Taxifahrer auf Mallorca verprügelt. Anderthalb Jahre nach diesem Vorfall haben sich die Anwälte geeinigt. Unklar ist noch, was aus den Begleitern des Polizisten wird. 

Veröffentlicht: Montag, 08.12.2025 11:46

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Polizist aus Essen zahlt 40.000 € nach Prügelattacke

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Ein Polizist aus Essen hat auf Mallorca einen Taxifahrer verprügelt. In diesem Fall aus dem Sommer 2024 gibt es jetzt eine Entscheidung: Der Polizist zahlt dem Taxifahrer jetzt eine Entschädigung von 40.000 € und entkommt damit einer möglichen Haftstrafe. Darauf haben sich die Anwälte geeinigt, berichtet die Mallorca Zeitung. Das Gericht müsse der Einigung aber noch zustimmen. Die Essener Polizei hat den jungen Mann inzwischen in den Innendienst versetzt.

An der Prügelei waren offenbar noch weitere Essener Polizisten beteiligt, das Präsidium wartet aber noch auf Unterlagen aus Spanien. Bei dem Streit nach einem Partyabend am Ballermann ging es wohl um ein Handy, das der Taxifahrer angeblich gestohlen haben sollte. Es ist später aber in einer Tasche wieder aufgetaucht. Die Beteiligten waren alles junge Männer, der Taxifahrer dagegen 71 Jahre alt. Bei dem Angriff brach sich der Taxifahrer mehrere Rippen und einen Arm.

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Die Polizeieinheit Guardia Civil nahm den Hauptverdächtigen damals noch in der Nacht fest, zwei weitere Männer am folgenden Tag. Eine Untersuchungsrichterin ließ damals alle direkt wieder frei. Später erhob die Staatsanwaltschaft aber Anklage. Trotzdem drohte nur dem Hauptverdächtigen eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

"Mein Klient übernimmt die Verantwortung und hat seine Reue zum Ausdruck gebracht. Das Opfer hat die Entschuldigung angenommen", zitierte die Mallorca Zeitung den Anwalt des Hauptverdächtigen.

Er bekannte sich demnach der Nötigung und der Körperverletzung schuldig und trägt neben der Entschädigungszahlung auch die Anwaltskosten.

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