
Polizeibeamtin aus Essen zieht Teilzeit-Klage vor Gericht zurück
Eine Polizeibeamtin aus Essen wollte ihre Arbeitszeit reduzieren und zog deshalb vor Gericht. Doch noch während der Verhandlung hat sie ihre Klage überraschend zurückgezogen. Ausschlaggebend waren neue Zahlen zur Personalsituation bei der Polizei in Essen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.02.2026 11:59
Polizistin aus Essen wollte Teilzeit wegen Privatleben
Die Polizeibeamtin arbeitet seit vielen Jahren im Präsidium Essen und ist im Schichtdienst eingesetzt - auch nachts und am Wochenende. Sie beantragte eine sogenannte voraussetzungslose Teilzeit. Damit wollte sie ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne Kinder zu betreuen oder Angehörige zu pflegen. Sie begründete ihren Antrag mit ihrem Privatleben. Durch die wechselnden Dienste bleibe ihr und ihrem Ehemann zu wenig gemeinsame Zeit. Ihr Mann vertrat sie auch als Anwalt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Polizei Essen lehnte den Antrag jedoch ab.
Polizei Essen verweist auf Personalmangel und viele Überstunden
Das Polizeipräsidium Essen begründete die Ablehnung mit der angespannten Personalsituation. Vor Gericht legte die Behörde konkrete Zahlen vor. Demnach haben sich nach großen Einsätzen wie der Fußball-EM 2024 und einem Bundesparteitag in Essen mehrere hunderttausend Überstunden und Mehrarbeitsstunden angesammelt. Das Gericht hielt diese Zahlen für plausibel. Auch der Anwalt der Klägerin zeigte sich überzeugt. Die Polizei machte deutlich, dass sie auf möglichst viele Vollzeitkräfte angewiesen ist, um den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten.
Polizei Essen weist Vorwurf der Ungleichbehandlung zurück
Die Beamtin hatte außerdem kritisiert, dass andere Kollegen in Teilzeit arbeiten dürfen. Diesen Vorwurf konnte das Land Nordrhein-Westfalen vor Gericht entkräften. Von rund 1.900 Polizeikräften in Essen arbeiten derzeit nur drei in Teilzeit ohne familiäre Pflege- oder Betreuungsgründe. In diesen Fällen liegen gesundheitliche Gründe vor. Das Gericht stellte klar, dass die Klägerin nicht benachteiligt wird. Der Vorsitzende Richter betonte, dass Beamte grundsätzlich in Vollzeit arbeiten. Teilzeit ohne besonderen Grund bleibt eine Ausnahme und hängt von den dienstlichen Bedürfnissen ab.
Polizeibeamtin aus Essen zieht Klage noch während Verhandlung zurück
Nach rund 40 Minuten zog der Prozessvertreter des Polizeipräsidiums Essen die Klage der Polizeibeamtin zurück. Ausschlaggebend waren die vorgelegten Zahlen zur Personalsituation und die Erläuterungen der genehmigten Teilzeitfälle. Damit bleibt es bei der Entscheidung der Polizei Essen. Die Beamtin arbeitet weiterhin in Vollzeit. Sie ist seit 1994 im Dienst und hatte bereits früher zeitweise in Teilzeit gearbeitet - damals wegen der Pflege eines Angehörigen. Mit dem Rückzug ist das Verfahren beendet.