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Polizeibeamtin aus Essen klagt auf Teilzeit - Gericht verhandelt ungewöhnlichen Fall
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Polizeibeamtin aus Essen klagt auf Teilzeit - Gericht verhandelt ungewöhnlichen Fall

Eine Polizeibeamtin aus Essen will ihre Arbeitszeit reduzieren. Sie sagt: Ihre Ehe leide unter den Schichtdiensten. Ihr Arbeitgeber lehnt das ab. Jetzt muss ein Gericht entscheiden, was schwerer wiegt: private Interessen oder der Dienstbetrieb.

Veröffentlicht: Dienstag, 17.02.2026 11:24

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Polizeibeamtin aus Essen fordert Teilzeit

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Vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen wird am Mittwoch (18. Februar) ein ungewöhnlicher Fall aus Essen verhandelt. Eine Polizeibeamtin hat eine sogenannte voraussetzungslose Teilzeit beantragt. Das bedeutet: Sie möchte ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne dafür klassische Gründe wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen anzugeben. Die Beamtin begründet ihren Antrag mit ihrer persönlichen Lebenssituation. Ihr Ehemann sei beruflich tagsüber außer Haus und komme meist erst abends zurück. Wenn sie weiter in Vollzeit arbeitet, müsse sie regelmäßig Nacht- und Schichtdienste übernehmen. Dadurch bleibe dem Paar, aus ihrer Sicht, kaum gemeinsame Zeit für die Ehe. Ihr direkter Vorgesetzter unterstützt den Antrag offenbar. Trotzdem hat das zuständige Polizeipräsidium in Essen die Teilzeit bislang abgelehnt.

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Polizeipräsidium Essen lehnt Antrag wegen Personalmangel ab

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Die Polizei Essen begründet ihre Entscheidung mit der angespannten Personalsituation. Laut Angaben aus dem Verfahren stehen dem Präsidium rechnerisch rund 1.813 Stellenanteile zu. Um alle Aufgaben vollständig zu erfüllen, wären nach interner Planung aber etwa 1.884 Beamtinnen und Beamte nötig. Tatsächlich sind aktuell nur etwa 1.582 Polizeikräfte verfügbar. In dieser Zahl sind bereits Einschränkungen durch Krankheit, genehmigte Teilzeit und andere Faktoren berücksichtigt. Aus Sicht der Behörde würde eine weitere Teilzeitregelung die ohnehin schwierige Lage zusätzlich verschärfen.

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Hohe Überstunden zeigen Belastung bei der Polizei Essen

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Die Zahlen zeigen, wie stark die Polizei Essen belastet ist. Allein bis zum ersten Quartal 2024 haben sich mehr als 199.000 Überstunden angesammelt. Dazu kommen über 92.000 weitere Mehrarbeitsstunden. Diese Stunden müssen langfristig abgebaut werden, auch aus Fürsorgepflicht gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Die Polizei argumentiert deshalb, dass sie derzeit auf möglichst viele Vollzeitkräfte angewiesen ist.

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Gericht muss zwischen Privatleben und Dienstpflicht entscheiden

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Jetzt liegt die Entscheidung beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen. Dort wird geklärt, ob die Beamtin Anspruch auf Teilzeit hat oder ob die dienstlichen Gründe der Polizei überwiegen. Grundsätzlich gilt für Beamtinnen und Beamte eine besondere Pflicht gegenüber ihrem Dienstherrn. Gleichzeitig sind auch private Lebensumstände und Grundrechte zu berücksichtigen. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben. Gerade in Zeiten, in denen viele Behörden mit Personalmangel kämpfen und gleichzeitig flexible Arbeitszeitmodelle wichtiger werden.

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