Polizei Essen warnt vor Autokauf von "Schnäppchen-Wagen" - Geklaute Autos im Umlauf

In Essen kommt es immer mal wieder vor, dass geklaute Autos auf dem Markt im Umlauf sind. Oft werden sie als regelrechte Schnäppchen angeboten. Doch dann ist das Theater groß, wenn unbewusst gestohlene Autos gekauft werden und später dann abgegeben werden müssen. Die Polizei zeigt, worauf Ihr beim Autokauf achten solltet.

© abr68 - Fotolia

Polizei Essen findet immer mehr geklaute Autos auf dem Markt

Die Polizei Essen hat im Laufe des Jahres knapp 20 im Ausland geklaute Autos sichergestellt, die vermutlich weiterverkauft werden sollten. Meist werden diese Wagen als vermeintliche "Schnäppchen" angepriesen. Seit Jahresbeginn häufen sich bei der Polizei diese Sicherstellungen. Eine häufige Marke sei der Toyota-SUV, heißt es. In den letzten Monaten kamen knapp 20 Sicherstellungen von hochwertigen Fahrzeugen zusammen, die zuvor in den Niederlanden gestohlen und dann im Stadtgebiet Essen oder Mülheim abgestellt wurden. Häufig betroffen waren die Modelle Toyota RAV 4 und CH-R. Darüber hinaus wurden aber auch einzelne Mazda CX5 und Toyota LandCruiser sichergestellt.

An einem Teil der Fahrzeuge waren niederländische Kennzeichen angebracht. Andere Fahrzeuge parkten aber auch mit deutschen Kennzeichen am Fahrbahnrand. Aufgefallen waren die Fahrzeuge in den Stadtteilen Essen-Altendorf und Essen-Frohnhausen sowie Mülheim-Heißen. Solltet Ihr verdächtige Fahrzeuge bemerken, die beispielsweise längere Zeit in Eurer Straße stehen, könnt Ihr Euch unter 0201/829-0 bei der Polizei Essen melden.

Gestohlene Autos in Essen: Worauf beim Autokauf achten?

Die Polizei empfiehlt, einige wichtige Punkte beim Gebrauchtwagenkauf zu beachten:

  1. Wirkliche "Schnäppchen" bei Autos gibt es selten. Nahezu neuwertige Fahrzeuge mit leichten Unfallschäden werden oft günstiger angeboten, um den Verkauf gestohlener Fahrzeuge zu forcieren. Wenn Anbieter erst kürzlich ein Konto bei Verkaufsplattformen eingerichtet haben und hochwertige Fahrzeuge verkaufen, könnte dies ein Anzeichen für unseriöse Inserate sein.
  2. Geht nicht alleine zu einem Treffen mit dem "Verkäufer". Trefft Euch nicht an abgelegenen oder sonderbaren Orten und hinterfragt, ob alle Angaben zum Kauf schlüssig sind. Ihr solltet zum Beispiel stutzig werden, wenn der eigentliche Verkäufer nicht persönlich vor Ort ist, Euch aber kurzfristig einen "Bekannten" geschickt hat und telefonisch die Verhandlungen führt.
  3. Auch bei der genaueren Betrachtung des Fahrzeugs und der Fahrzeugpapiere können Euch Unregelmäßigkeiten auffallen: Ist ein druckfrisches Kennzeichen an einem gebrauchten Fahrzeug angebracht, könnte dies ein Hinweis auf gefälschte Kennzeichen sein. Prüft außerdem, ob das Städtesiegel auf dem Kennzeichen mit der Städtekennung übereinstimmt. Ist eine Umweltplakette mit dem richtigen Kennzeichen vorhanden? Fallen Ihnen Rechtschreibfehler in den Fahrzeugpapieren auf? Sind beide Fahrzeugschlüssel vorhanden?
  4. Wenn es zu einem Kauf kommt, solltet Ihr immer einen Kaufvertrag aufsetzen und die amtlichen Ausweise des Verkäufers einsehen. Wir raten Euch von der Zahlung mit Bargeld ab. Überweist den Kaufpreis möglichst auf ein deutsches Konto.

Im Zweifel könnt Ihr natürlich immer Kontakt zur Polizei aufnehmen und um weitere Unterstützung bitten.

Was passiert, wenn ich unwissentlich ein gestohlenes Auto kaufe?

Sollte es Euch doch passieren, dass Ihr ein Auto kauft, das zuvor gestohlen wurde, dann kann Euch die Polizei nicht belangen. Gestohlene Ware weiterzuverkaufen, obwohl man vom Diebstahl weiß, nennt sich Hehlerei. Allerdings trifft das nicht auf denjenigen zu, der oder die das Auto kauft und nichts von dem Diebstahl weiß. Dann kann Euch rechtlich nichts passieren. So etwas wie "fahrlässige Hehlerei" gibt es nicht. Trotzdem kann es durchaus sein, dass Ihr Euch in so einem Fall erst einmal mit der Polizei und entsprechenden Ermittlungen auseinandersetzen müsst. Dazu kommt natürlich, dass Ihr das Auto meist an die Polizei übergeben müsst und natürlich Euer Geld wiederhaben wollt. Das ist der Knackpunkt, denn dann muss der "Verkäufer" erstmal wieder auffindbar sein. In jedem Fall solltet Ihr aber direkt in Verhandlungen mit der Polizei gehen, um Hilfe zu bekommen.

Mehr Nachrichten aus Essen

Weitere Meldungen

skyline