Pferd mit Wildschwein verwechselt - Mann aus Essen muss zahlen

Anfang Februar 2024 hat ein Mann aus Essen bei der Jagd versehentlich ein Pferd getötet. Das Amtsgericht Oberhausen hat das Verfahren jetzt eingestellt. Der Essener muss eine Geldstrafe zahlen.

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© Mross/DJV

Ein Mann aus Essen muss 3.000 Euro an eine Pferdebesitzerin zahlen

Ein Jäger aus Essen will Wildschweine jagen, der Schuss aus seinem Gewehr trifft aber ein Pferd. Das Pferd muss eingeschläfert werden. Das Amtsgericht Oberhausen hat am Mittwoch (19. November) das Verfahren gegen den Essener eingestellt, er muss allerdings 3.000 Euro an die Besitzer des Pferdes zahlen. Das hat ein Sprecher des Amtsgerichts in Oberhausen auf Radio Essen-Nachfrage bestätigt.

Demnach hat sich der Vorfall im Frühjahr 2024 in Oberhausen ereignet. Der 29-jährige Essener war Anfang Februar am späten Abend in einer ländlichen Region auf der Jagd. Er hatte Wildschweine im Visier, die er durch seine Wärmebildkamera beobachtet hatte. Diese Kamera darf beim Schießen allerdings nicht verwendet werden, wie der Gerichtssprecher erklärt. Deshalb hat der Jäger durch das Visier von seinem Gewehr gezielt. Der Schuss, den er abgegeben hat, hat anstatt eines Wildschweins das Pferd Edda getroffen. Edda wurde dabei so stark im Kieferbereich verletzt, dass sie eingeschläfert werden musste.

Die Verhandlung am Mittwoch (19. November) dauerte laut Gerichtssprecher rund vier Stunden. Bis zum Ende konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass der Essener Jäger mit Absicht auf das Pferd geschossen hatte. Deshalb wurde das Verfahren vorläufig eingestellt mit der Auflage, eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro an die Pferdebesitzer zu zahlen.

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