Neue Coronaschutzverordnung: Diese Regeln gelten in Essen

Wie angekündigt hat das NRW-Gesundheitsministerium die aktuellen Corona-Maßnahmen zur neuen Coronaschutzverordnung angepasst. Clubs und Diskotheken dürfen seit Freitag (4. März) wieder öffnen. Alle Infos und Lockerungen gibt es hier.

© Land NRW

Neue Coronaschutzverordnung: Diese Regeln gelten jetzt in Essen

Für Nordrhein-Westfalen gilt seit Freitag (4. März) eine neue Coronaschutzverordnung. Sie orientiert sich an den Vereinbarungen aus der letzten Ministerpräsidentenkonferenz von Mitte Februar. Die Corona-Regeln wurden weiter gelockert - wie genau, haben wir Euch hier zusammengefasst:

  • Die 2G-Regel für die Gastronomie ist abgeschafft. Ungeimpfte dürfen wieder mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test essen und trinken gehen. Geimpfte und Genesene dürfen das auch ohne Test. Es gilt also wieder 3G: Zugang mit Test, geimpft oder genesen. Auch für Hotels oder Pensionen, Museen, Konzerte oder Kultureinrichtungen gilt diese Regelung.
  • Diskotheken und Clubs dürfen wieder öffnen. Hier gilt allerdings noch die 2G-Plus-Regel. Auch Menschen, die geboostert oder frisch genesen sind, müssen einen zusätzlichen Test vorlegen, schreibt das Land NRW. Das geht aus der Coronaschutzverordnung nicht ganz deutlich hervor.
  • Bei Fußballspielen oder großen Veranstaltungen gibt es für Genesene und Geimpfte unter der 2G- oder 2G-Plus-Regelung Zutritt. Die Maskenpflicht soll bestehen bleiben. In geschlossenen Räumen gilt eine maximale Auslastung von 60 Prozent, höchstens sind aber 6000 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Bei Veranstaltungen im Freien gibt es eine Auslastung von 75 Prozent, mit maximal 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
  • Zugangsbeschränkungen wie 3G, 2G und 2Gplus für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fallen komplett weg. Das gilt auch schon ab sofort (2. März).
  • Bei Volksfesten oder "privaten Feiern mit Tanz", also Hochzeiten oder Geburtstagspartys, gilt weiterhin 2G-Plus. Hier sei das Infektionsrisiko wie bei Großveranstaltungen oder in Diskotheken noch hoch, sagt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Coronaschutzverordnung zum Download

Die neue Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen könnt Ihr auch im Original lesen. Sie gilt erst mal bis zum 19. März. Am 20. März sollen weitere Lockerungen der Corona-Regeln kommen, in welchem Rahmen entscheidet aber das Land. Dafür gibt es dann eine Aktualisierung der Coronaschutzverordnung.

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