
© Elke Brochhagen / Stadt Essen
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Verbot in Essen: Geldstrafen fürs Hecke schneiden?
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Was vielleicht wie ein Scherz klingen mag, ist ab dem Ende des Monats Realität. Dann dürfen bei uns in Essen nämlich keine Hecken mehr geschnitten werden. Es beginnt die Schonzeit für Hecken von März bis Oktober, die im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten ist. Dadurch sollen brütende Vögel, Insekten und andere Tiere geschützt werden, die in Hecken Unterschlupf finden. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit Strafen zwischen 40 und über 10.000 Euro rechnen.
In bestimmte Fällen sind Ausnahmen möglich, die aber bei der Naturschutzbehörde angemeldet sein müssen. Ausgenommen von der Regelung sind sogenannte "schonende Form- und Pflegeschnitte". Das heißt zum Beispiel die Entfernung von Todholz in der Hecke.
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