Mutmaßlicher IS-Kämpfer in Essen festgenommen

In Essen ist am Donnerstag (11. April) ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) festgenommen worden. Gegen den Mann liegt ein Haftbefehl vor.

Ein Polizist nutzt Handschellen zur Festnahme (Symbolbild).
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IS-Kämpfer in Essen verhaftet

In Essen hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag (11. April) einen mutmaßlichen IS-Kämpfer festnehmen lassen. Gegen den Mann liegt seit März ein Haftbefehl vor. Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland dringend verdächtig. Ihm werden zudem Kriegsverbrechen gegen Eigentum, Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe dazu sowie Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen.

Nach Festnahme in Essen: Das sind die Vorwürfe

In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ab Frühjahr 2011 ging das Regime in Syrien mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker im Land vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich insbesondere die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften. Zu letzteren zählte auch die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat" (IS).

Der Beschuldigte schloss sich spätestens im Juli 2014 in Syrien dem IS als Mitglied an. Er übernahm eine Führungsposition in der örtlichen IS-Religionspolizei (Hisba) und spielte eine zentrale Rolle bei der vom IS erzwungenen Inbesitznahme von Privathäusern in einer Ortschaft im Raum Deir ez-Zor sowie der Verwertung geplünderter Einrichtungsgegenstände und anderer Wertsachen. Zusammen mit einer von ihm befehligten Einheit beschlagnahmte der Beschuldigte bei mindestens 15 Gelegenheiten vor allem Gebäude. Diese dienten dem IS fortan zur Unterbringung von Kämpfern, als Büros oder Lager sowie in zwei Fällen als Gefängnisse für verschleppte Jesidinnen. Für die Einquartierung der IS-Kämpfer war maßgeblich der Beschuldigte zuständig. In einigen Fällen entwendete er Mobiliar aus den beschlagnahmten Häusern. Durch die Beschlagnahme der beiden zu Gefängnissen umfunktionierten Häuser unterstützte der Beschuldigte den IS bei der Versklavung und sexuellen Ausbeutung jesidischer Frauen und Mädchen. Dies war integraler Bestandteil des von der Vereinigung offen verfolgten Ziels der Vernichtung der jesidischen Religionsgemeinschaft. Zu einem der Gefängnisse besaß der Beschuldigte die Schlüssel und sorgte für die Verpflegung der Insassen.

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