Landgericht Essen: Urteile nach Angriff in Straßenbahn

Im Prozess um den brutalen Angriff in einer Straßenbahn in Essen-Borbeck sind am Montag (28. August) die Urteile fallen. Die beiden Angeklagten haben gestanden, vor knapp einem Jahr einen Mann fast totgeprügelt zu haben.

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Landgericht Essen spricht Urteile nach Angriff in Straßenbahn

Die beiden Angeklagten waren nach einer Party mit der Linie 103 in Richtung Essen-Steele unterwegs. In Borbeck gerieten sie mit einem anderen Fahrgast aneinander, der stark betrunken war. Der Streit eskalierte dann und sie haben sogar weiter auf ihn eingeschlagen, als der Mann schon bewusstlos am Boden lag. Ein anderer Fahrgast stellte sich schließlich dazwischen und die beiden Täter flüchteten. Das Opfer hatte ein lebensgefährliches Schädel-Hirn-Trauma und Knochenbrüche. Der Gewaltausbruch ist von einer Überwachungskamera in der Straßenbahn gefilmt worden. Am Landgericht in Rüttenscheid ist Montagmittag (28. August) das Urteil gefallen: Beide Täter müssen für 3 Jahre und 10 Monate ins Gefängnis.

Gewaltausbruch in Straßenbahn in Essen sorgte bundesweit für Entsetzen

Nach den beiden Angeklagten wurde bundesweit in der Sendung "Aktenzeichen XY" gefahndet. "Ich habe die Kontrolle über mich verloren und konnte mich nicht mehr bremsen", sagte einer der beiden in der Gerichts-Verhandlung am Landgericht Essen. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf und fünfeinhalb Jahre Haft. Die Verteidigung setzte zumindest bei einem Angeklagten auf eine Bewährungsstrafe.

Insgesamt wären laut Gesetz Strafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren möglich gewesen. Gegen die Angeklagten sprach die "exzessive“ Gewalt, mit der sie auf ihr Opfer eingeprügelt hatten, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Das Opfer habe Glück gehabt, die Verletzungen hätten nach so einem Angriff weitaus schlimmer ausfallen können. Es gab aber auch viele Punkte, die für die Angeklagten gesprochen haben: Es hat sich um eine "Spontan-Tat“ gehandelt, es gab keine Vorstrafen, beide hatten Alkohol getrunken. Der eine hatte schon früh ein umfangreiches Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Der andere hatte auch gestanden, aber nur das Nötigste eingeräumt. Das spätere Opfer hatte die beiden Angeklagten vor dem Gewaltausbruch in der Straßenbahn erheblich provoziert und beschimpft. Nach dem Urteil des Landgerichts können die beiden jungen Männer noch Revision einlegen. 

© Christian Bannier / Radio Essen

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