Landgericht Essen: Urteil nach Sex-Treffen mit Diebstahl

In Essen standen eine 17-Jährige und ihre Komplizen vor Gericht. Sie soll sich mit älteren Männern zu Sex-Treffen verabredet und sie dann ausgeraubt haben.

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Essen: Urteil im "Sugar Daddy"-Prozess

Über eine Dating-Plattform hat sich die junge Frau mit Männern getroffen, die weitaus älter sind als sie. Statt spritzigem Vergnügen mit der damals 17-Jährigen folgte für die "Sugar Daddys" aber meist ein böses Erwachen: Die Jugendliche hatte sich nur mit den Männern getroffen, um sie auf verschiedene Arten und Weisen auszurauben. Ihre Beute war dabei groß: Insgesamt soll sie zusammen mit ihren Komplizen Geld, Uhren und Schmuck im Wert von rund 125.000 Euro erbeutet haben.

Das Landgericht in Rüttenscheid sieht es als erwiesen an, dass die Täterin und ihre Bande mehrere Männer ausgeraubt, teilweise sogar bedroht haben. Manchmal hat die damals 17-Jährige sich mit den Männern getroffen und erst mal ausgekundschaftet, ob und wo welche Beute zu holen war. Anschließend ist die Bande dann bei dem jeweiligen Mann eingebrochen und hat die Beute gestohlen. Bei anderen "Besuchen" hat die Jugendliche gleich ihre Komplizen mitgebracht, die einen Mann bedroht und ausgeraubt hat, ein andermal hat sie einen Mann abgelenkt, während ihre Komplizin die Fenster der Wohnung geöffnet hat, damit andere aus der Bande in das Haus einsteigen und Wertgegenstände klauen konnten. Deswegen hat das Landgericht Essen die Angeklagten zu Freiheitsstrafen bis zu sieben Jahren verurteilt.

Haftstrafe für Diebstähle in Essen

Nach dem Prozess hat das Landgericht Essen die vier Beteiligten zu verschiedenen Strafen verurteilt. Die Vorwürfe: Besonders schwerer Raub, Bandendiebstahl und versuchter Einbruchsdiebstahl. Die beiden erwachsenen Täter und Täterin (24 und 22 Jahre) wurden zu sieben bzw. drei Jahren Haft verurteilt. Ein Jugendlicher Täter wurde nach dem Jugendstrafrecht zu eine Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die 17-Jährige wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Jetzt haben die Angeklagten eine Woche Zeit, in Revision zu gehen.

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