Krankenhäuser in Essen: Neue Besuchsregeln für Kliniken der Unimedizin

In den Krankenhäusern der Unimedizin Essen gelten ab sofort neue Besuchsregeln. Die werden jetzt etwas gelockert - trotzdem gibt es noch einige Corona-Maßnahmen zu beachten.

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Unimedizin in Essen lockert Besuchsregeln

In den Krankenhäusern der Unimedizin in Essen werden die Besuchsregeln etwas gelockert. Ab sofort sind Krankenbesuche zwischen 12 und 20 Uhr möglich. Das gilt sowohl für die Uniklinik in Holsterhausen, als auch für das St. Josef Krankenhaus in Werden, die Ruhrlandklinik und die Herzchirurgie Huttrop. Pro Patient kann jeden Tag eine Besucherin oder ein Besucher kommen. Dafür ist ein negativer Antigentest nötig, der nicht älter als 24 Stunden ist - oder ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Diesen Test müssen Besucherinnen und Besucher im Testzentrum auf den Klinikgeländen vorzeigen und erhalten dann einen Besucherausweis. Nur mit dem kommt Ihr ins Krankenhaus. Dieser Ausweis ist am Uniklinikum zwischen 12 Uhr und 17.40 Uhr ohne Terminanmeldung erhältlich. An den übrigen Standorten bekommt Ihr den Ausweis jeweils am Empfang. Außerdem gilt für alle Kliniken weiterhin eine Maskenpflicht von einer medizinischen Maske.

Corona-Regeln für Besuche auf den Intensivstationen in Essen

Besuche auf den Intensivstationen der hier aufgeführten Kliniken müssen vorab mit der betroffenen Station abgestimmt werden. Ebenso sind betriebsbedingte Einschränkungen der Besuchszeiten auf den Intensivstationen sowie generell mögliche Einschränkungen durch den Streik zu berücksichtigen, heißt es vom Uniklinikum Essen.

Für Bereiche mit hochvulnerablen Patientinnen und Patienten gelten nach wie vor die bisherigen Sonderreglungen. Demnach sind Besuche erst ab dem 7. Tag nach stationärer Aufnahme möglich. Zu diesen Bereichen zählen die Stationen für Knochenmarktransplantationen der Klinik für Hämatologie und Stammzellentransplantation, das Westdeutsche Tumorzentrum, die Klinik für Strahlentherapie, die Station S4 der Ruhrlandklinik sowie generell die COVID-Bereiche, heißt es.

Geringe Ausnahmen gibt es für besondere Fälle, wie zum Beispiel, wenn Ihr Notfälle begleitet oder Angehörige im Sterben liegen. Dann kann auf die vorherige Anmeldung als Besucherin oder Besucher verzichtet werden. Der notwendige Antigentest kann in diesen Sonderfällen im jeweiligen Stationsbereich vorgenommen werden.

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