Kosmetikstudios und der Teil-Lockdown

Warum dürfen Friseursalons im zweiten Teil-Lockdown geöffnet bleiben, während Tattoo-, Piercing- und Kosmetikstudios geschlossen werden müssen und wie hält man sich dann über Wasser? Das haben wir eine betroffene Kosmetikerin aus Holsterhausen gefragt.

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Die nächsten vier Wochen könnten für einige von uns richtig lang werden. Seit 2. November gelten nämlich neue Corona-Regeln, die zu einem sogenannten Teil-Lockdown führen. Vor allem für diejenigen, die ihren Laden dicht machen müssen, kann es dann finanziell eng werden. Ab heute (2. November) sind unter anderem Restaurants, Fitnessstudios, Massagepraxen und Kosmetikstudios geschlossen. Anni Kohlhase hat in Holsterhausen ihr Kosmetikstudio und Angela Hecker hat sie gefragt, was auf sie zukommt.

© Radio Essen

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