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Steag in Essen: Klage vor Bundesverfassungsgericht
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Der Energiekonzern Steag aus dem Südviertel hat nach eigenen Angaben einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Kern der Klage ist aber offenbar nicht der Kohleausstieg an sich. Steag will wohl eine bessere Entschädigung für das Abschalten seiner Anlagen. Die Regelungen des Gesetzes seien ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsrechte von Steag, heißt es weiter. Eine Verfassungsbeschwerde will Steag später erheben. Anfang Juli hatten der Bundestag und Bundesrat den Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 beschlossen. Das Gesetz wurde kurz vor der Verabschiedung noch zugunsten der Steinkohleindustrie verbessert.
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