Klimakleber-Prozess in Essen: Keine Gefängnisstrafe!
Veröffentlicht: Dienstag, 28.01.2025 18:02
Vor dem Landgericht in Essen ist am Dienstag (28. Januar) ein Urteil gegen einen Klimaaktivisten gefallen. Der Bottroper hatte sich zum Beispiel auf ein Rollfeld geklebt,

Landgericht in Essen: Klimaaktivist muss nicht ins Gefängnis
Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung - die Liste an Vorwürfen gegen den zum Prozessstart 21-jährigen Malte N. war lang. Jetzt wurde der Klimaaktivist vor dem Landgericht in Rüttenscheid verurteilt. Der Bottroper muss 300 Sozialstunden ableisten und 250 Euro Schmerzensgeld an eine Reinigungskraft wegen einer Farbaktion zahlen. Außerdem hat das Gericht ihn verwarnt.
Seine Taten hatte er größtenteils zugegeben, die Staatsanwaltschaft forderte vor Gericht eine Freiheitstrafe von einem Jahr und Sechs Monaten. Auch, weil der Angeklagte keine Reue zeigte und vereinfacht gesagt, als Mitglied der Aktivistengruppe "Die Letzte Generation", als Klimaaktivist weitermachen wolle. Deswegen forderten sie eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht.
Das Gericht verurteilte den Aktivisten allerdings nach Jugendstrafrecht. Da sind die Hürden für eine Freiheitsstrafe sehr hoch. Das sei hier nicht gegeben, so die Richter. Die Verurteilung nach Jugendstrafrecht ist möglich, da der Angeklagte zu den Tatzeitpunkten 19- beziehungsweise 20-Jahre alt war. Somit galt er für das Gericht als Heranwachsender.
RWE-Zentrale in Essen beschmiert
Der junge Aktivist war wegen insgesamt 26 Straftaten angeklagt. Darunter unter anderem eine Protestaktion vor der RWE-Zentrale in Essen. Da wurde gegen den Braunkohleabbau in Lützerath protestiert. Mit gelber, wasserlöslicher Farbe soll der Bottroper zwei Kreuze an die Fassade gesprüht haben. Ein paar Tage später, am 17. Januar 2023, soll er seine rechte Hand an den Boden und seine linke Hand an die Drehtür des Innenministeriums in Düsseldorf geklebt haben. Im Juni 2023 soll er versucht haben, bei einem Länderspiel der Deutschen Fußballnationalmannschaft in der Veltins Arena auf Schalke in Gelsenkirchen aufs Spielfeld zu laufen, um sich an ein Tor zu ketten. Das konnte durch die Ordner verhindert werden.
Urteil in Essen noch nicht rechtskräftig
Die wohl größte Aufmerksamkeit erreichte eine Aktion am Flughafen Düsseldorf. Zusammen mit acht weiteren Aktivisten soll der junge Bottroper mit einem Bolzenschneider den Stacheldraht durchtrennt und über den Sicherheitszaun geklettert sein. Dann setzten sich die Aktivisten auf die Rollbahn und klebten sich fest. Nur durch hohen Aufwand und mithilfe von Sonnenblumenöl konnten die "Klimakleber" gelöst werden. Der Flugverkehr stand damals für drei Stunden still. Von Sechs der 26 Tatvorwürfen wurde Malte N. freigesprochen, ein Verfahren wurde eingestellt. Somit wurde der Klimaaktivist wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch verurteilt.
Der letzte Verhandlungstag am Dienstag (29. Januar) zog sich extrem in die Länge, weil sehr lange Plädoyers gehalten wurden. Allein der Angeklagte hat über eine Stunde geredet. Auch der Verteidiger hat fast eine Stunde gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch in Revision gehen.
Mehr Nachrichten aus Essen
- Landgericht in Essen verhandelt Sterbehilfe - Arzt deutschlandweit bekannt
- Nach AfD-Bundesparteitag in Essen: Angreifer identifiziert
- Ungewöhnlicher Betrugsversuch in Essen