
Werden in Essen Gebühren für den Rettungsdienst fällig?
Die Stadt Essen wollte Ende letzten Jahres Gebühren in Höhe von 267 Euro pro Fahrt mit dem Rettungsdienst einführen. Der Hintergrund war ein Streit mit den Krankenkassen, die die Kosten für die sogenannten Fehlfahrten nicht mehr übernehmen wollten. Jetzt haben sich das Land NRW und die Krankenkassen auf einen Musterbeschluss geeinigt. Danach fallen nur Gebühren für den Rettungsdienst für Privatversicherte, Selbstzahler und Personen an, die den Rettungsdienst missbrauchen. Alle gesetzlich Krankenversicherten müssen keine Gebühren zahlen, wenn sie im Notfall die 112 anrufen. Das wird erst einmal für viel Erleichterung sorgen. Die Ankündigung der Gebühren hatte für viel Aufregung und sogar Demonstrationen gesorgt. Die Stadt hatte später angekündigt, dass vorerst keine Gebühren für gesetzlich Krankenversicherte fällig werden. Die Politikerinnen und Politiker im Rat der Stadt am Mittwoch (8. Juli) sollen darüber abstimmen.
Wer bezahlt für die Einsätze des Rettungsdienstes in Essen?
In Essen werden die Krankenkassen und die Stadt gemeinsam für die Einsätze des Rettungsdienstes bezahlen. Die neue Regelung ist kompliziert. Die Krankenkassen übernehmen die Hälfte der Kosten für Fehlfahrten, die andere Hälfte bezahlt die Stadt Essen. Allerdings zahlen die Krankenkassen ihre Hälfte der Kosten nur bis zu einem gewissen Prozentsatz. Danach zahlt die Stadt Essen für alle Fehlfahrten selbst. Wie hoch der Anteil der Stadt Essen an den Kosten ist, kann die Stadt noch nicht genau sagen. Auf jeden Fall wird das den angespannten Haushalt der Stadt weiter belasten. Fehlfahrten sind Fahrten mit dem Rettungswagen, bei denen kein Patient oder keine Patientin transportiert wird. Auf diese Definition haben sich jetzt das Land NRW und die Krankenkassen geeinigt. Dabei habe sich das Land NRW und die Krankenkassen auf unterschiedliche Kategorien geeinigt. Die Stadt Essen muss genau nachweisen, in welcher Kategorie die Fehlfahrt stattgefunden hat, sonst zahlen die Krankenkassen nicht.
Wie geht es in Essen weiter für den Rettungsdienst?
Für Essen und ganz Deutschland soll es ein neues Gesetz für den Rettungsdienst geben. Die Bundesregierung hat dafür bereits im April einen Gesetzentwurf vorgelegt. Menschen sollen im Notfall schnell und hochwertig versorgt werden. Außerdem sollen die bestehenden Rechtsunsicherheiten bei sogenannten Fehlfahrten beseitigt werden. Künftig sollen die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes vor Ort sowie die Betreuung im Rettungswagen während des Transports als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden. Die Krankenkassen sollen aber weiterhin mit den einzelnen Kommunen Verträge darüber aushandeln, wie der Rettungsdienst bezahlt wird.
Gleichzeitig soll der Rettungsdienst in NRW optimiert und modernisiert werden. Dabei geht es unter anderem um die Ausstattung der Leitstellen, Notärzte, die telefonisch unterstützen, sowie um registrierte Ersthelfer, die über Notfall-Apps alarmiert werden können. Die Feuerwehr Essen hat dieses System schon vor Jahren eingeführt. Die Kommunen sollen so besser und sinnvoller in den Rettungsdienst investieren und ihn verbessern.