Freibäder in Essen: Wichtige Änderung zum Eintritt

Wer in eines der Freibäder in Essen möchte, muss sich künftig immer ausweisen können. Das hat die Stadt Essen jetzt bekanntgegeben. Alle Infos lest Ihr hier.

Grugabad
© Sport- und Bäderbetriebe Essen

In Freibädern in Essen gilt Ausweispflicht

Wer ins Freibad in Essen möchte, muss sich ab Samstag (1. Juni) immer ausweisen können. Das gilt für das Grugabad in Rüttenscheid, das Schwimmzentrum Kettwig und das Oststadtbad in Freisenbruch. Die Stadt Essen möchte damit die Sicherheit in den Freibädern weiter erhöhen. Außerdem sollen bei Vorfällen Beteiligte schneller identifizieren werden. Freibadbesucher werden dann künftig immer am Eingang kontrolliert. Eines der folgende Dokumente mit Lichtbild ist als Identitätsnachweis erforderlich:

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Schülerausweis

Alle Essenerinnen und Essener ab 14 Jahren müssen sich ausweisen. Wer kein Ausweisdokument dabei hat, wird nicht ins Freibad gelassen. Die Stadt Essen empfiehlt außerdem, eines der Dokumente am Eingang bereit zu halten, damit ein reibungsloser Ablauf garantiert werden kann.

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