Essen: Polizei stellt Roller-Raser

Die Polizei Essen hat in der Nacht von Samstag auf Sonntag ist in Essen einen betrunkenen Rollerfahrer festgenommen. Dass er betrunken war, war aber nicht der einzige Fehler.

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Roller-Duo: Betrunken und ohne Helm

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (13. November, 2:40 Uhr) zwischen den Bahngleisen und der Ruhr in Steele: Polizeibeamte beobachten zwei auffällige Männer auf einem Roller. An der Grenoblestraße/Ecke Bochumer Landstraße war das ganz in der Nähe der Polizeiwache Steele. Der Beifahrer hatte keinen Helm auf und an dem Roller war kein Kennzeichen angebracht. Deswegen wollten die Polizisten das Fahrzeug anhalten und kontrollieren. Bei dem Einsatz stellten die Beamten aber noch mehr fest, was mit den Männern und dem Roller nicht so ganz richtig war.

Roller rammt Polizei-Auto

Der Roller-Fahrer wollte sich wohl vor der Polizeikontrolle drücken: Anstatt anzuhalten, schwenkte der Fahrer nach rechts und prallte gegen den Streifenwagen. Die beiden 19-jährigen Männer stürzten dabei von ihrem Gefährt. Der Sturz konnte den Männern wohl nichts anhaben: Sie blieben unverletzt und versuchten, zu fliehen.

Nach einer kurzen Flucht konnten die Polizisten die Männer noch vor Ort zu ergreifen. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 19-jährige Fahrer betrunken war und mutmaßlich unter dem Einfluss von Drogen stand. Obendrein hatte der Roller kein Kennzeichen - zumindest nicht da, wo es hingehörte: Das offensichtlich veränderte Nummernschild fanden die Beamten unter der Sitzbank.

Roller benötigen Versicherungskennzeichen

Mofas, Roller und Kleinkraftwagen benötigen kein Nummernschild, wie man es von Autos, Motorrädern und Lastkraftwagen kennt. Für die Gefährte reicht ein Versicherungskennzeichen. Dafür zahlen sie keine Steuer.

Das Problem: Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen einen Unfall verursacht, muss für den gesamten Schaden aufkommen. Dazu gehören auch mögliche Schadensersatzleistungen. Der Versicherungsschutz erlischt aber, wenn das Fahrzeug "getunt" ist und dadurch die eingetragene Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Das war in dem Fall des Roller-Rowdys von Steele wohl der Fall.

Betrunken und ohne Führerschein

Das war aber noch nicht alles: Weil das Zweirad schneller war als die zugelassenen 25 km/h, fehlten dem 19-Jährigen die nötige Fahrerlaubnis und der entsprechende Versicherungsschutz. Der erlischt, wenn man an dem Fahrzeug nicht zugelassene Manipulationen vornimmt.

Ein Arzt hat dem 19-jährigen Fahrer eine Blutproben entnommen. Danach konnte er die Wache wieder verlassen. Auf seinen Roller muss der 19-Jährige allerdings noch warten, er wurde sichergestellt.

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