Essen: Mietobergrenzen für Hartz IV-Empfänger steigen
Veröffentlicht: Montag, 17.08.2020 08:07
Wer als Hartz IV-Empfänger in Essen eine Wohnung sucht, hat ab nächstem Monat mehr Möglichkeiten. Die Mietobergrenzen für Empfänger von Sozialleistungen steigen zum 1. September an, zum Teil sehr deutlich.
Mietobergrenze in Essen wird deutlich angehoben
Ab nächstem Monat (1. September) können Hartz IV-Empfänger bei uns in Essen in teureren Wohnungen leben. Die Mietobergrenzen werden angehoben, wegen des neuen Mietspiegels. Weil die Mieten insgesamt gestiegen sind, steigt auch der Betrag, für den sich Empfänger von Sozialleistungen eine Wohnung suchen dürfen. Die Wohnung einer Einzelperson durfte kalt bisher 360 Euro kosten, jetzt sind es 50 Euro mehr. Bei größeren Familien gibt es Erhöhungen um rund 100 Euro. Die anderen Stufen sehen so aus:
- eine Person: ab September 410,00 Euro (bisher: 361,00 Euro)
- zwei Personen: ab September 516,75 Euro (bisher: 458,90 Euro)
- drei Personen: ab September 641,60 Euro (bisher: 564,80 Euro)
- vier Personen: ab September 773,30 Euro (bisher: 681,15 Euro)
- fünf Personen: ab September 916,30 Euro (bisher: 811,80 Euro)
- sechs Personen: ab September 1.006,80 Euro (bisher: 897,60 Euro)
- sieben Personen: ab September 1.090,70 Euro (bisher: 993,20 Euro)
- acht Personen: ab September 1.156,40 Euro (bisher: 1.083,60 Euro)
- neun Personen: ab September 1.192,50 Euro (bisher: 1.170,00 Euro)
Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Unterkunftskostenbedarf um 79,50 Euro.
Mietobergrenze - was heißt das genau?
Innerhalb der Mietobergrenzen können leistungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger, also Empfänger von Sozialleistungen wie Hartz IV, ihren individuellen Wohnbedarf eigenverantwortlich festlegen. Innerhalb dieses Betrages können sie sich also eigenverantwortlich eine Wohnung suchen. Detaillierte Auskunft dazu bekommt Ihr beim Jobcenter Essen und dem Amt für Soziales und Wohnen.
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