Essen: KrankenhausEntscheid geht vor Gericht

Der Streit um den Krankenhaus-Entscheid in Essen geht jetzt vor Gericht. Die Politiker im Rat haben das Bürgerbegehren Ende März abgelehnt. Die Organisatoren haben deshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingelegt.

© Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Streit um Bürgerbegehren in Essen vor Gericht

"Der Rat stellt fest: Das Bürgerbegehren KrankenhausEntscheid Essen ist unzulässig". So haben es die Politikerinnen und Politiker von CDU, Grünen und FDP Ende März im Rat beschlossen. Schon in dieser Ratssitzung haben die Organisatoren des Bürgerbegehrens angekündigt, dass sie diese Entscheidung nicht hinnehmen wollen. Jetzt haben sie Klage am Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingelegt. Bürgerbeteiligung "ist nur dann gewünscht, wenn sie das macht, was die schwarz-grüne Mehrheit will", sagt Organisatorin Jutta Markowski. Die Politik zwinge das Bürgerbegehren nun "erneut zu einem teuren Rechtsstreit". Die Organisatoren wollen erreichen, dass alle Essener über eine städtische Krankenhaus-Firma abstimmen dürfen.

Stadt Essen lehnt Bürgerbegehren ab

Die Organisatoren des KrankenhausEntscheids bitten nun um Spenden, damit sie die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen können. Am Donnerstag (21. April) gibt es um 18 Uhr auch eine Geberkonferenz. Das Bürgerbegehren ist als Reaktion auf die Krankenhaus-Schließungen in Altenessen und Stoppenberg entstanden. Viele Menschen machen sich seitdem Sorgen um die Gesundheitsversorgung im Essener Norden. Das Bürgerbegehren hat knapp 17.000 gültige Unterschriften für eine städtische Krankenhaus-Firma gesammelt. Die Stadt und ein von ihr beauftragter Gutachter sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass das Begehren nicht zulässig ist.

Essen: Bürgerbegehren für Krankenhaus-Firma nicht zulässig

Stadt und Gutachter nennen dafür drei Gründe: Dem Bürgerbegehren wurde nicht die vollständige Kostenschätzung der Stadt angehängt. Aus vier Seiten seien neun Zeilen geworden. Dadurch würde das "erhebliche Kostenrisiko für den städtischen Haushalt" verschwiegen, heißt es. Darüber hinaus sei die Gründung einer städtischen Krankenhaus-Gesellschaft gar nicht das endgültige Ziel. Diesem würden weitere Schritte folgen müssen, deren Folgen unklar seien. Und zu guter Letzt sei nicht klar, ob das Bürgerbegehren möglicherweise "haushaltswidrige Ziele" verfolgt. Vereinfacht gesagt: Für die hoch verschuldete Stadt könnte der Betrieb eines Krankenhauses gar nicht zu stemmen sein.

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