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Essen: Keine Vorteile mehr für Buchhändler, Gartenmärkte und Co.
© Kostas Mitsalis/ Radio Essen
Die Limbecker Straße war in den letzten Wochen ziemlich leer
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Essen: Keine Vorteile mehr für Buchhändler, Gartenmärkte und Co.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Corona-Regelungen für den Einzelhandel gekippt. Demnach dürfen Buchhändler, Gartenmärkte, Schreibwarengeschäfte und Co. nicht anders behandelt werden als zum Beispiel Mode- oder Möbelgeschäfte. Auch in Essen gibt es deshalb neue Regeln für das Einkaufen in den betroffenen Geschäften.

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 14:48

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OVG kippt Sonderbehandlung für Gartenmärkte, Buchläden und Co.

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Am Montag (22.03.) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel gekippt. Bisher durften Einzelhändler pro 40 qm Verkaufsfläche einen Kunden mit vorheriger Terminvergabe empfangen. Ausgenommen davon waren, neben Supermärkten und Drogerien, auch Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte, Blumengeschäfte und Gartenmärkte. Sie durften mehr Kunden und auch ohne vorherige Terminvergabe empfangen. Diese Regelung hat das OVG gekippt, "weil sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar ist", heißt es in der Urteilsbegründung.

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Shopping, Tüten, Taschen, Einkaufen
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Essen: Große Verwirrung bei den Einzelhändlern nach dem OVG-Urteil

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Was das OVG-Urteil für Essen bedeutet, war am Montagmittag erst einmal unklar. Viele Einzelhändler waren irritiert und fragten sich, ob sie nun auch ohne Beschränkungen öffnen dürfen. Einige, wie Woolworth, Deichmann oder Hema öffneten kurzfristig auch ohne Terminvergabe. Das hat ein Radio Essen-Reporter bei seinem Rundgang durch die Innenstadt beobachtet. Der Geschäftsführer des Handelsverbands in Essen, Marc Heistermann, warnte davor, kurzfristig zu öffnen und damit höhere Infektionszahlen zu riskieren.

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Marc HeistermannHandelsverband zu OVG-Urteil
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NRW-Gesundheitsministerium ändert Corona-Schutzverordnung für Einzelhandel

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Nach dem OVG-Urteil hat das NRW-Gesundheitsministerium noch heute die Corona-Schutzverordnung geändert. Damit gelten für den Buchhandel, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte nun dieselben Regeln wie für den restlichen Einzelhandel. Das bedeutet: Auch hier ist vorab eine Terminvereinbarung nötig und auf 40 qm Verkaufsfläche darf je ein Kunde empfangen werden.

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Das sagt ein betroffener Buchhändler zur neuen Regelung

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Die verschärfte Corona-Schutzverordnung betrifft auch die Papeterie Petersen in Rüttenscheid. Die Buchhandlung spricht von einem Eigentor für den Einzelhandel. Viele Buch- und Schreibwarengeschäfte seien viel zu klein und könnten nach der neuen Verordnung nur noch einen Kunden gleichzeitig empfangen. Für die Papeterie ist diese neue Gleichbehandlung eine Schlechterbehandlung.

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