Essen hinkt hinterher - Grundsteuererklärungen sind bald fällig

In Essen haben gerade erst etwas mehr als die Hälfte aller Grundstückseigentümer die neue Grundsteuererklärung abgegeben. Die Eigentümer sollten sich jetzt beeilen und die Erklärung noch einreichen. Bis zum 31. Januar 2023 haben sie noch Zeit. Haus und Grund allerdings kritisiert das Vorgehen der Finanzbehörden und das Modell für die Erhebung. Die Vertreter der Eigentümer bereiten eine Klage vor.

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Grundstückseigentümer in Essen müssen sich beeilen

In Essen haben nur etwas mehr als die Hälfte aller Grundstückseigentümer inzwischen die Grundsteuererklärung abgegeben. Bisher sind 93.400 Erklärungen bei den Finanzämtern Süd und Nord eingegangen. Das sind rund 56 Prozent, landesweit haben 57 Prozent der Eigentümer die Erklärung bis jetzt eingereicht. In den letzten Wochen hat sich die Zahl der Abgaben immerhin verdoppelt, erklärt der Leiter des Finanzamtes Essen-Süd. Die Frist für die Abgabe wurde schon einmal verlängert, das bedeutet bis zum 31. Januar 2023 müssen die Erklärungen beim Finanzamt vorliegen. Wer seine Grundsteuererklärung nicht einreicht, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen. Die Finanzämter können auch ein Zwangsgeld festsetzen. Wer als Grundstückeigentümer die Erklärung nicht abgibt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage dann schätzt.

In Essen müssen Grundstücke alle neu bewertet werden

Diese Grundsteuererklärung müssen auch in Essen alle Grundstückseigentümer abgeben, weil die bisher gültige Bemessungsgrundlage vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bewertet wurde. Daraufhin musste die Bundesregierung die Bemessung der Grundsteuer reformieren und dafür brauchen die Finanzämter die Grundsteuererklärung. Die Stadt Essen wird ab 2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festlegen und die wird ab 2025 erhoben. Die Grundsteuererklärung konnte seit dem 1. Juli 2022 eingereicht werden. Die Frist wurde wegen der geringen Zahlen der Einreichungen einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Die Erklärung lässt sich elektronisch über ELSTER einreichen. Dafür braucht der Grundstückseigentümer keinen eigenen ELSTER-Zugang, das lässt sich auch über den Zugang eines anderen Familienmitgliedes erledigen. Die Finanzämter haben dafür auch Videos und Anleitungen zur Verfügung gestellt.

Kritik in Essen an neuer Grundsteuer

Die Vertreter der Grundstücks- und Wohnungseigentümer Haus und Grund kritisieren das neue Modell für die Erhebung der Grundsteuer. Zum einen haben viele Eigentümer keine Daten vom Finanzamt bekommen, um die Erklärung richtig auszufüllen. Für ältere Eigentümer sei es schwierig, die Erklärung digital einzureichen und es sind häufig viele Detailfragen, wie Wohnungsgröße oder wenn zwei Wohnungen zusammen gelegt wurden, die geklärt werden müssen. Das alles führt dazu, dass viele Eigentümer die Abgabe vor sich herschieben und bisher nicht eingereicht haben. Andreas Noje, Geschäftsführer von Haus und Grund im Südviertel warnt aber davor, das nicht zu tun. Am Ende würde das Finanzamt eine Schätzung machen und falle meist zu Ungunsten des Eigentümers aus. Haus und Grund bereitet gerade auch eine Musterklage gegen die Erhebung der Grundsteuer vor, erklärt Andreas Noje weiter im Interview mit Radio Essen-Moderatorin Anna Bartl.

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