Corona-Lockerungen in Essen: Diese Regeln gelten jetzt

Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben sich auf neue Corona-Lockerungen und Maßnahmen geeinigt. Welche das sind, erfahrt ihr hier.

Armin Laschet
© Land NRW

Die Bundesregierung hat sich mit den Ministerpräsidenten auf neue Beschlüsse geeinigt, die Verantwortung aber generell den Ländern nun überlassen. NRW-Ministerpräsident sprach von dem Weg in eine "verantwortungsvolle Normalität".

Die wichtigste neuen Regelung: Bei mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage muss die jeweilige kreisfreie Stadt oder der jeweilige Landeskreis härtere Beschränkungen wieder einführen. Außerdem gelten auch weiterhin die Hygienestandards, ein Mindestabstand von 1,5 Metern und, wo dieser nicht möglich ist, die Pflicht, einen Mundnasenschutz zu tragen.

Die Corona-Beschlüsse im Überblick

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Bund und Länder haben die Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum zur Eindämmung des Coronavirus grundsätzlich bis 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Schalte am Mittwoch auf eine Lockerung. So dürfen sich künftig auch Angehörige von zwei Haushalten treffen. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen soll der Aufenthalt im öffentlichen Raum nun nicht nur allein mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet sein, wie es hieß. Dies soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden.

BESUCHSREGELN

Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner ab Muttertag (10. Mai 2020) wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden.

GESCHÄFTE

Ab Montag (11. Mai) können alle Geschäfte wieder öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung. Es müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig ist dabei, dass nur jeweils ein Kunde auf 10 Quadratmeter Verkaufsfläche kommt. Ausnahmen sind Geschäfte, die sogenannte "körpernahe Dienstleistungen" anbieten. Dazu zählen zum Beispiel Kosmetikstudios, Tattoostudios oder Massagestudios. Sie dürfen ab dem 30. Mai wieder öffnen.

SPORT

  • BUNDESLIGA: Die Bundesliga legt ab der zweiten Mai-Hälfte los. Das genaue Startdatum hat die Deutsche Fußball-Liga auf den 15. Mai festgelegt.
  • BREITENSPORT: Kontaktfreier Sport im Freien ist ab Donnerstag, 07.05.2020 wieder erlaubt. Fitnessstudios, Tanzschulen u.ä. dürfen ab Montag (11. Mai) wieder öffnen. Allerdings mit strengen, Corona-bedingten Regeln. Nach und nach sollen bis Ende Mai auch Schwimmbäder (außer Spaßbädern) wieder öffnen, auch Hallensport soll wieder möglich werden.

SCHULEN

Allen Schülern soll schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten "möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten". Das sind die einzelnen Schritte:

  • Für die Viertklässlerinnen und Viertklässler gibt es ab Donnerstag, 7. Mai wieder Präsenzunterricht.
  • Ab Montag (11. Mai) dürfen die Erst- bis Viertklässler wieder im tageweisen Wechsel zur Schule.
  • Ab Montag (11. Mai) dürfen Schüler zurück zur Schule, die im Schuljahr 2020/21 ihr Abitur machen. In der Sekundarstufe I (z.B. Haupt- und Realschulen) kehren außerdem die Jahrgänge 5 bis 9 in einem tageweise rollierenden System an die Schulen zurück.
  • Ab dem 26. Mai dürfen die Jahrgänge 5 bis hin zu den Schülern der Einführungsphase an den Gesamtschulen und Gymnasien wieder tageweise rollierend in die Schule.

Hochschulen, VHS und Universitäten

Die Hochschulen führen den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester prinizipiell digital durch. Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Schulen des Gesundheitswesens und an den der Berufsausbildung im Öffentlichen Dienst dienenden Schulen, Instituten und ähnlichen Einrichtungen ist ab 11. Mai unter Auflagen aber wieder zulässig.

Volkshochschulen und sonstige öffentliche, behördliche und private außerschulische Bildungseinrichtungen inkl. Prüfungswesen dürfen in großen Räumen wieder öffnen, wenn es Abstands- und Hygieneauflagen unter 100 Teilnehmer gibt.

Ab dem 30. Mai sind auch Angebote der Gesundheitsbildung in Volkshochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen zulässig.

KINDERBETREUUNG

Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten Wohnverhältnissen leben - etwa wenn ein eigenes Kinderzimmer fehlt - sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Ein genaues Konzept soll im Laufe der Woche vorgestellt werden. Ferienmaßnahmen können vornehmlich ortsnah aufgenommen werden, ebenso Gruppenfahrten (z.B. der Jugendverbände). Ebenso sind ein einschränkter Regelbetrieb der Jugendarbeit, Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz möglich.

TOURISMUS UND GASTRONOMIE

Gastronomieangebote und auch Tourismus sollen wieder starten, hat Ministerpräsident Armin Laschet heute in einer Pressekonferenz zugesagt. Unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen dürfen Restaurants, mit Ausnahme von Selbstbedienungsangeboten ab Montag (11. Mai) wieder öffnen. Auch Ferienhäuser- und wohnungen, Campingplätze, Fahrrad- und Bootsverleihe sollen wieder öffnen. Genaue Informationen dazu soll es am 07. Mai von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart geben.

GROßVERANSTALTUNGEN:

Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie untersagt. Voraussichtlich wird dies bis mindestens zum 31. August gelten. Kleinere Veranstaltungen, wie kleine Konzerte im Freien, Versammlungen, bei denen der Mindestabstand eingehalten werden kann, aber auch Theaterveranstaltungen und Kinovorstellungen sollen nach und nach wieder möglich sein.

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