
Gilt in Essen noch der Mindesttarif?
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Mittwoch (1. April) entschieden: Die Stadt hat die Vorgaben für den Mindesttarif für Fahrten mit Uber und Co. nicht klar genug formuliert. Der Mindesttarif galt in Essen seit Januar und sollte dafür sorgen, dass Mietwagen keine so große Konkurrenz mehr für Taxis sind. Dagegen hatten mehrere Mietwagenfahrerinnen, -fahrer und -unternehmen geklagt. Am Mittwoch haben zwei Kläger Recht bekommen. Die Stadt hätte jetzt die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen - stattdessen hat sie sich am Donnerstag (2. April) für eine andere Option entschieden.
Wie reagiert die Stadt Essen auf das Urteil?
Die Stadt Essen legt keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ein. Stattdessen will sie erst die Allgemeinverfügung zu den Mindeststrafen überarbeiten.
"Das Gericht hat in seiner Entscheidung insbesondere Hinweise zur genaueren Ausgestaltung der Regelung gegeben. Diese betreffen vor allem die Berechnung des Mindestbeförderungsentgelts sowie die Frage, für welche Strecken es gilt. Die Stadt Essen hält diese Hinweise für nachvollziehbar und wird die Allgemeinverfügung entsprechend überarbeiten," heißt es von der Stadt.
Bis sie die Allgemeinverfügung überarbeitet hat, will die Stadt die Mindesttarife in Essen wieder aussetzen.