Dieb in Essen mit kiloweise Metall im Rucksack

Im Essener Hauptbahnhof hat die Polizei einen Mann kontrolliert. Der hatte nicht nur schweres Gepäck dabei.

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© Martin Möller / Funke Foto Services

Bundespolizei in Essen findet nicht nur Drogen

Kurios, was die Polizei am Hauptbahnhof in Essen findet: Sie hat am Donnerstagnachmittag (13. Januar) gegen 13 Uhr einen Mann kontrolliert. Der ist wegen mehreren Dingen aufgefallen: Als die Beamten den 35-Jährigen nach seinem Ausweis gefragt haben, hat er ihnen den bereitwillig gegeben.

Soweit kein Problem, wäre da nicht die kleine Menge Drogen, die noch am Ausweis klebten. Da wurden die Sicherheitskräfte stutzig und haben den Mann gründlicher durchsucht. Dabei erlebten sie die nächsten Überraschungen.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls in Essen

Es hat sich herausgestellt, dass der Mann Drogen bei sich hatte, also haben die Beamten ihn mit zur Wache genommen. Da haben die Polizisten dann zwei Verschlusstüten mit synthetischen Drogen in der Bauchtasche des Bottropers gefunden. Die haben die Beamten sichergestellt. Schwere Kost gab es für die Polizei im Rucksack des Mannes.

Im Rucksack hatte der Bottroper 31 Kg Metallschrott dabei. Genauer gesagt war es Rotguss, was er in seinem Rucksack transportiert hat. Das ist ein Gusswerkstoff aus einer Kupfer-Zinn-Zink-Blei-Legierung. Der Stoff wird auch Rotmessing genannt.

Polizei Essen: Metall-Diebstahl in Dortmund

Der 35-Jährige hat gegenüber der Polizei gesagt, dass er im Auftrag seines Essener Arbeitgebers unterwegs gewesen wäre. Dabei hätte er bei einer Firma in Dortmund gearbeitet. Seine Aufgabe dort: Die Zerkleinerung von Buntmetall.

Daher stammt wohl auch das Metall, hat der Mann gesagt. Der Firma allerdings hat er nichts davon gesagt. Sein Plan: Das Metall an einen Schrotthändler zu verkaufen. Daraus wird aber wohl nichts: Die Polizei hat das Diebesgut beschlagnahmt. Dazu haben die Bundespolizisten ein Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Fall des Diebstahls eingeleitet. Ach, wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz natürlich auch.

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