Corona-Regeln für Essen: Einige Kontaktbeschränkungen doch anders

Das NRW-Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 11. Januar verabschiedet. Die 15-Kilometer-Regelung taucht darin nicht auf.

© Land NRW

Essen mit freiwilliger Bewegungseinschränkung

Seit dem späten Donnerstagabend ist die neue Corona-Verordnung online und gilt ab dem 11. Januar. Dabei gibt es ein paar Besonderheiten, die von den bisher bekannten Regeln der Bundesregierung abweichen.

Die von den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel verabschiedete Hotspot-Regel, in der der Bewegungsradius für Bürger - in einem Kreis oder einer Stadt mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tage - eingeschränkt wird, findet sich nicht in der Verordnung wieder. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat diesen Punkt aus der ab dem 11. Januar gültigen Schutzverordnung streichen lassen. NRW überlässt es den betroffenen Kommunen selbst, „die Erforderlichkeit über diese Verordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahme" zu überprüfen. Es kann - muss aber nicht - der 15-Kilometer-Bewegungsradius eingeführt werden.

Kinder in Essen zählen doch nicht mit

Auch im Hinblick auf die Kontaktbeschränkungen gibt es eine Besonderheit, nachdem vor allem Eltern mit kleinen Kindern Kritik geübt hatten. Eigentlich sollte sich nur ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen dürfen. In NRW gilt ab dem 11. Januar Folgendes: Die zusätzliche Person aus dem anderen Hausstand darf die Kinder ihres Hausstandes mitbringen. Ein Besuch bei Großeltern mit der Mutter oder dem Vater ist also möglich. Eine Abschwächung gibt es auch beim Punkt "zur Begleitung und Beaufsichtigung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder aus betreuungsrelevanten Gründen erforderlich ist sowie zur Wahrnehmung von Umgangsrechten“. Damit kommt Gesundheitsminister Laumann den Eltern in dieser Hinsicht ein Stück weit entgegen. Die Regeln beziehen sich auf den öffentlichen Raum, es wird aber darauf hingewiesen, sich auch im privaten Raum daran zu halten.

Ansonsten trägt das Land die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. Januar mit. Der Lockdown geht weiter bis einschließlich 31. Januar. Die Corona-Schutzverordnung haben wir für Euch hier zum Download zur Verfügung gestellt.

Mehr Meldungen rund um das Coronavirus in Essen

Weitere Meldungen

skyline