Corona-Notbremse in Essen: Die Regeln nach Inzidenzwert

Durch schnelleres Impfen und verschiedene Corona-Maßnahmen ändern sich die Inzidenz-Zahlen von Tag zu Tag. Im Zusammenhang mit der Corona-Notbremse, die bis 30. Juni 2021 gilt, verliert man schnell den Überblick, welche Regeln jetzt genau, wann für Essen gelten. Hier findet Ihr einen Überblick geordnet nach den Inzidenzwert-Grenzen, hervorgehoben ist immer die aktuell geltenden Regeln.

Maskenplicht Hinweisschild Essen Willy-Brandt-Platz
© Radio Essen / Tobi Bitter

Corona-Notbremse in Essen ab Inzidenzwert 100 bis 150

Aktuell gilt für Essen dieser Abschnitt:

Die Regeln der Corona-Notbremse greifen ab einem Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Sie verschärfen dann ab dem vierten Tag die aktuell geltende Coronaschutzverordnung in NRW. Darunter fallen folgende Regeln bis zu einem Wert von 150.

  • Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen und privaten Raum darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person aus einem anderen Hausstand treffen (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene*)
  • Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr mit Ausnahmen*, wie Weg zur Arbeit oder Notfälle. Außerdem dürfen wir bis Mitternacht noch allein oder mit dem Hund spazieren gehen oder alleine joggen.
  • Die Gastronomie bleibt geschlossen, Lieferung und Abholung sind weiter möglich
  • Die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten mit maximal zwei Personen oder nur Personen des eigenen Hausstands bleibt erlaubt, bei Kindern gilt eine Obergrenze von fünf Personen; Trainer:innen solcher Kindergruppen brauchen einen aktuellen negativen Corona-Test; die Fitnessstudios mit Geräten im Außenbereich im Nordviertel und im Westviertel bleiben geöffnet, auch die Geräte auf der Schillerwiese in Stadtwald bleiben zugänglich solange alle geltenden Abstands- und Kontaktregeln eingehalten werden
  • Medizinische, therapeutische, seelsorgerische und ähnliche Dienstleistungen bleiben erlaubt, es muss aber eine FFP2-Maske getragen werden. Auch Friseur:innen und Fußpflege bleiben geöffnet. Hier muss - neben dem Tragen einer FFP2-Maske - ein maximal 24 Stunden alter negativer Corona-Test vorgelegt werden.
  • Geschäfte dürfen mit dem Click&Meet Prinzip öffnen, auch hierfür braucht Ihr einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden*
  • Schulen sind im Präsenzunterricht mit zwei Pflichtstests pro Woche und KiTas im Regelbetrieb
  • Museen und andere Freizeiteinrichtungen, wie Kinos und Theater müssen schließen, ausgenommen Autokinos
  • In Bussen und Bahnen und an Haltestellen müssen die Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen, Kontrolleure und Kontrolleurinnen müssen mindestens eine medizinische Maske tragen
  • Der Grugapark bleibt wie gewohnt geöffnet, Besucher:innen brauchen bis auf Weiteres dort keinen negativen Corona-Test

Hier findet Ihr täglich den aktuellen Inzidenzwert sowie weitere Zahlen im Zusammenhang mit Corona für Essen.

Corona-Notbremse in Essen ab Inzidenzwert 150

Steigt der Wert in Regionen über 150 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, dann gelten weitere Regeln am vierten Tag und einige der vorigen Regeln ändern sich:

  • Kontaktbeschränkungen und Ausgangsperre bleiben bestehen, ebenso die Regeln für Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen und den öffentlichen Nahverkehr, siehe Abschnitt vorher.
  • Geschäfte dürfen nur noch zur Abholung öffnen, also Click&Collect. Das geht aber dann ohne Corona-Test
  • Schulen bleiben vorerst noch im Präsenzunterricht mit zwei Tests die Woche und KiTas im Regelbetrieb

Corona-Notbremse in Essen ab Inzidenzwert 165

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift die Notbremse stärker bei Schulen und KiTas. Dann gilt:

  • Schulen müssen schließen und der Unterricht findet online statt. Ausnahmen darf es für Abschlussklassen und Förderschulen geben.
  • KiTas müssen die normale Betreuung aussetzen und in den Notbetrieb wechseln.

Lockerungen der Notbremse treten erst immer dann in Kraft, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter einer der festgelegten Grenzen liegt. Am übernächsten Tag gelten dann die Lockerungen der Notbremse.

Corona-Lockerungen in NRW ab Wert von unter 100

Ab dem 15. Mai gibt es für NRW weitere Lockerungsschritte, wenn die Inzidenzwerte in Essen an 5 Tagen unter 100 liegen und noch mehr Öffnungen bei unter 50. Das bietet eine Perspektive für die Gastronomie, Hotels und die Messebranche.

Hier lest Ihr mehr zu den Lockerungsschritten für NRW.

*Ausnahmen der Corona-Notbremse für Geimpfte und Genesende

Für vollständig Geimpfte und Genesene gibt es Ausnahmen und gelten einige Regeln der Corona-Notbremse nicht. Vollständig geimpft seid Ihr zwei Wochen nach Eurem letzten Impftermin. Genesene müssen einen positiven PCR-Test vorweisen können, der mindestens 28 Tage alt ist und nicht älter als sechs Monate. In diesen Fällen fallen folgende Regeln der Notbremse weg:

  • Kontaktbeschränkungen und Ausgangsperre: Die betroffenen Personen müssen bei den Kontaktpersonen nicht mehr mitgezählt werden und müssen sich nicht mehr an die Ausgangsperre halten.
  • Überall dort, wo ein negativer Corona-Test vorgezeigt werden muss, also Friseursalons, Geschäfte, Freizeiteinrichtungen, wie Zoologische Gärten, ist kein Test notwendig. Hier gilt ein entsprechender Nachweis, wie der Impfausweis oder der positive PCR-Test.
  • Nach Reisen in Risikogebiete fällt keine Quarantänezeit mehr an. Außer Ihr kommt aus Gebieten mit Virusvarianten zurück.

Mehr zu den Lockerungen für Geimpfte und Genesene findet Ihr hier.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung ab dem 10. Mai 2021 könnt Ihr hier einsehen.

Alle weiteren wichtigen Meldungen rund um Corona in Essen

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