Corona in Essen: Ruhrmuseum und Zollverein führen 2G ein

Auch in Essen soll die 2G-Regel im Freizeitbereich wegen Corona eingeführt werden. Das Ruhrmuseum und Zollverein starten damit schon ab Montag. Es gibt aber Ausnahmen. Darauf müssen Besucherinnen und Besucher künftig achten!

© Christoph Sebastian

2G-Regel in Essen gilt auf Zollverein und im Ruhrmuseum

Im Ruhrmuseum und auf Zollverein gilt ab Montag die 2G-Regel. Dann können nur noch Geimpfte und Genese bei Führungen mitmachen, Veranstaltungen oder Ausstellungen besuchen. Auch für die Eisbahn auf Zollverein, die am 4. Dezember aufmacht, gilt dann 2G - ebenso wie im Mineralien-Museum im Kupferdreh, im Red Dot Design Museum auf Zollverein, und im Phänomania Erfahrungsfeld auf Schacht.

Entsprechende Nachweise müssen vor dem Eintritt oder der Teilnahme an Führungen im Museum oder durch den Denkmalpfad Zollverein vorgelegt werden. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin.

Die Eisbahn auf Zollverein von oben© Jochen Tack
Die Eisbahn auf Zollverein von oben
© Jochen Tack

Ruhrmuseum und Zollverein in Essen: 2G - aber mit Ausnahmen

Es gibt aber Ausnahmen:

  • für Kinder bis zum Schuleintritt (kein Nachweis erforderlich)
  • für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt außerhalb der Schulferien 3G (negativer Corona-Test erforderlich)
  • für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist kein Nachweis erforderlich
  • Jugendliche ab 16 Jahren brauchen eine Schulbescheinigung oder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest
  • Erwachse, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, brauchen ein ärztliches Attest und ein negatives Corona-Testergebnis
  • Ungeimpfte Schwangere brauchen den Mutterpass und einen negativen Test

Sämtliche Corona-Testergebnisse dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen von einer zugelassenen Teststation ausgestellt worden sein.

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