Corona-Hotspot Essen: Was Ihr für den Urlaub und das Reisen wissen müsst

Essen ist seit dem Wochenende Corona-Hotspot und es gelten strengere Corona-Maßnahmen für uns. Gleichzeitig sind Herbstferien und viele Essener machen sich Sorgen, um ihren Urlaub. Selbst innerhalb Deutschlands ist der Umgang mit Reisenden aus Corona-Hotspots in jedem Bundesland anders. Wir haben mit der Stadt und Reiserechtler Arndt Kempkes gesprochen: Was geht, was nicht und worauf müsst Ihr achten?

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Corona-Hotspot Essen: Gilt für mich jetzt ein Urlaubsverbot?

Anwalt Arndt Kempkes sagt im Radio Essen-Interview ganz klar: Für Einwohner aus einem Corona-Hotspot gibt es kein Urlaubsverbot. Ihr könnt Eure Reise trotzdem antreten, sofern Ihr Euch mit den Regeln an Eurem Zielort vertraut macht.

In jedem Land oder auch jedem Bundesland in Deutschland gelten zurzeit andere Maßnahmen. Einige haben Beherbergungsverbot, sodass die Hotels und Unterkünfte keine Übernachtungsgäste aus Hotspots aufnehmen dürfen. Da solltet Ihr Euch frühzeitig informieren und mit Eurer Unterkunft Kontakt aufnehmen.

Darf ich Essen jetzt überhaupt noch verlassen?

Ja! Die Stadt Essen und auch Anwalt Kempkes haben bestätigt, dass Essener noch überall hinfahren dürfen, in Nachbarstädte oder selbst in Bundesländer mit Beherbergungsverbot. Die Grenzen sind ja nicht geschlossen. Es geht nur um die Übernachtung in Hotels etc. Das ist dann nicht möglich, dort wo Verbote herrschen. Wiederum bei der Familie oder Freunden zu übernachten und die außerhalb von Essen zu besuchen, das sei weiterhin erlaubt. Genauso, wie Besuche von Veranstaltungen oder Freizeitparks oder Ähnliches. Selbstverständlich unter Einhaltung der aktuellen Coronaschutzverordnung.

Beherbergungsverbot: Kann ich trotzdem meinen Urlaub antreten?

Ja, vorausgesetzt Ihr habt einen negativen Corona-Test, der nicht älter ist als zwei Tage. Dann dürfen Hotels, trotz Beherbergungsverbot, Gäste aus Hotspots aufnehmen. Aber auch das solltet Ihr vorher nochmal ganz genau mit Eurer Unterkunft klären, auch da kann es Unterschiede in den Ländern und Bundesländern geben, sagt der Anwalt. Kurzfristig einen Corona-Test bei uns in Essen zu bekommen, ist schwer.

Es gibt die Testzentren an Flughäfen oder Ihr fragt bei Hausärzten nach. NRW hat angekündigt, die Tests für Deutschland-Reisende aus Hotspot-Gebieten zu zahlen. Bei Hausärzten könnt Ihr Euch also kostenlos testen lassen. Das hat die Stadt Essen und die kassenärztliche Vereinigung bestätigt. Die Stadt hat dazu eine Verfügung erlassen. Die Kosten werden dabei über den Gesundheitsfond abgerechnet, dazu gibt es Rahmenverträge mit der kassenärztlichen Vereinigung. Hierbei sei aber zu beachten, dass die Ärzte nicht dazu verpflichtet sind, jeden zu testen, vor allem, wenn keine Symptome da sind. Die Leistung für kostenlose Tests für Urlauber aus Essen sei auf freiwilliger Basis für die Ärzte.

Mehr Infos zu den kostenlosen Corona-Tests findet Ihr hier.

Eine aktuelle Übersicht der Ärzte in Essen, die Corona-Tests durchführen findet Ihr hier.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich meine Reise nicht antreten kann?

Gilt an Eurem Reiseziel das Beherbergungsverbot und Ihr habt keinen negativen Test, dann kann Euer Urlaub nicht stattfinden. Die Reise kann also aus rechtlichen Gründen nicht stattfinden, wodurch Ihr ein Anrecht darauf habt, Euer Geld zurück zu bekommen. Das bestätigt auch Anwalt Kempkes. Der Vertrag wird in diesem Sinne von einer Seite gekündigt - von der Unterkunft, weil diese Euch nicht aufnehmen darf.

Beherbergungsverbote für Menschen aus Corona-Risikogebieten gelten in folgenden Bundesländern:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
© Radio Essen

Alles Wichtige rund um das Coronavirus in Essen sowie aktuelle Zahlen findet ihr hier.

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