Bund-Länder-Konferenz vom 7. Januar: Neue Corona-Beschlüsse für Essen, NRW und Deutschland

Die Corona-Variante Omikron ist in Essen und Deutschland auf dem Vormarsch. Bund und Länder hatten sich für den 7. Januar 2022 zu einer neuen Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Scholz getroffen. Das sind die Ergebnisse.

© Bundesregierung/Denzel

Kürzere Quarantäne, 2G-Plus-Regeln und mehr: Die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz

Angesichts der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante in den ersten großen Teilen Deutschlands haben sich Bund und Länder bei einer ersten Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf neue Maßnahmen und Beschlüsse geeinigt. Im Vorfeld wurde vielerorts über eine Verkürzung der Quarantäne-Regeln gesprochen und diskutiert, um so die Versorgung in Krankenhäusern oder Pflegeheimen besser aufrecht zu erhalten. Außerdem ging es um eine bundeseinheitliche 2G-Plus-Regel. Alle neuen Beschlüsse könnt Ihr hier nachlesen.

Bund-Länder-Gipfel am 7. Januar: Die Beschlüsse

  • Die Quarantäne bzw. Selbstisolation soll von 14 auf 10 Tage verkürzt werden. Das gilt für Personen, die sich mit der Omikron-Variante infizieren oder aber direkten Kontakt zu einem Betroffenen hatten. Man kann sich aber nach sieben Tagen durch einen PCR- oder hochwertigen Schnelltest freitesten. Damit soll vor allem die 'kritische Infrastruktur' (zum Beispiel Polizei oder Feuerwehr) nicht noch stärker belastet werden. Menschen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeiten und sich infiziert haben oder in Isolation befinden, können sich ebenfalls nach sieben Tagen mit einem PCR-Test freitesten - wenn sie 48 Stunden zuvor "symptomfrei" gewesen sind. Kinder können nach fünf Tagen mit negativem Test aus der Quarantäne entlassen werden (wenn sie Kontaktpersonen sind) - bei Isolationen (Infektion) soll dasselbe wie bei Erwachsenen gelten.
  • Geboosterte (Menschen mit einer Auffrischungsimpfung) müssen nach Kontakt zu einer infizierten Person nicht mehr in Quarantäne. Unter diese Regel sollen auch folgende Personengruppen fallen: "Geimpft Genesene" (Menschen, die eine Durchbruchsinfektion erlitten haben und sich auch schon impfen lassen konnten), "frisch doppelt Geimpfte" (Menschen, deren zweite Schutzimpfung weniger als drei Monate zurückliegt), "Genesene" (Menschen, deren Infektion maximal drei Monate zurückliegt)
  • In der Gastronomie (Restaurants, Kneipen & Co.) werden die Regeln auf 2G-Plus verschärft. Geimpfte und Genesene müssen demnach einen negativen Test zusätzlich vorzeigen. Geboosterte fallen nicht unter diese Regelung.
  • Die aktuellen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Geimpfte dürfen sich privat mit maximal 10 Personen treffen, Ungeimpfte mit dem eigenen Haushalt und maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.
  • Eine allgemeine Impfpflicht ist zwar besprochen, aber nicht beschlossen worden. Die Rückkehr zur epidemischen Notlage ist ebenfalls erst einmal verschoben.
  • Es wird außerdem dringend empfohlen, im öffentlichen Nahverkehr FFP2-Masken zu tragen. Eine Verordnung dazu gibt es aber nicht.

Wann die Coronaschutzverordnung für Essen gilt:

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst ist als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz in die Gespräche mit der Bundesregierung in Berlin gegangen. In Bezug auf Corona hat Wüst für NRW zusammen mit dem Gesundheitsministerium und Landtagskabinett in den kommenden Tagen dann eine aktualisierte Coronaschutzverordnung zu verabschieden. Das heißt: Was jetzt beschlossen wurde, muss erst noch in eine Coronaschutzverordnung "gegossen" werden. Erst dann gelten diese Beschlüsse auch als Regeln.

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